Sehr geehrte Frau Sengl Warum beantworten sie meine Frage,nur mit dem zitieren gesetzlicher Grundlagen,und gehen nicht detailiert auf meine Frage ein?

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Gisela Sengl
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Konrad S. •

Sehr geehrte Frau Sengl Warum beantworten sie meine Frage,nur mit dem zitieren gesetzlicher Grundlagen,und gehen nicht detailiert auf meine Frage ein?

Sehr geehrte Frau Sengl
Die Schweinehaltungshygiene verordnung ist für kleine Betriebe nicht umsetzbar,und enthält Vorschriften,die auch fachlich keinen Sinn ergeben.Z.b.das anbringen von Desinfektionsmatten an den Eingängen.
Eine ausreichende Desinfektion der Schuhe ist nur möglich,wenn das Desinfektionsmittel mindestens 2 Stunden einwirken kann.Soll sich der Bauer 2 Stunden auf die Desinfektionsmatte stellen,bevor er den Stall betritt?
Ich bin sehr entäuscht darüber,das sie als Grüne eine Verordnung akzeptieren,und für gut befinden,die kleine bäuerliche Schweinehalter zum aufhören zwingt,und der industriellen Schweinehaltung Vorschub leistet.
Artgerechte Schweinehaltung,und Schweinehaltungshygieneverordnung passen nicht zusammmen.
Was die Bekämpfung der Schweinepest betrifft,kann es nicht sein,das gesunde Tiere nur aus einem Verdacht heraus sinnlos getötet werden.
Vielleicht sollte die Politik,diese mittelalterlichen Methoden mal überdenken,und sich was vernünftiges einfallen lassen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr. S.

die Schweinehaltungshygieneverordnung ist seit über 20 Jahren in Kraft und regelt die hygienischen Anforderungen bei der Haltung von Schweinen. Jeder Schweinehalter sollte im eigenen und im Interesse seiner Tiere eine einwandfreie Stallhygiene praktizieren, um der Aus- und Verbreitung von Krankheiten oder Seuchen wirksam entgegentreten zu können.
Die von Ihnen angesprochene Desinfektion der Stallschuhe kann beispielsweise über Nacht erfolgen, sodass am nächsten Tag der Stall mit frisch desinfizierten Schuhen betreten werden kann. Außerdem müssen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest nicht „gesunde Tiere nur aus einem Verdacht heraus sinnlos getötet werden“, sondern es erfolgen strikte Maßnahmen nach den Vorgaben des Friedrich-Löffler-Instituts FLI und den örtlichen Veterinärbehörden, um die Ausbreitung dieser Seuche zu verhindern. Tiere müssen nur dann gekeult werden, wenn der Bestand selbst betroffen ist.
Eine artgerechte Tierhaltung und die Schweinehaltungshygieneverordnung passen zusammen, denn nur bei vorhandener Tiergesundheit kann sich das Tierwohl entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Sengl, MdL