Staatsangehörigkeitsreform - Haben Sie diesbezüglich irgendwelche Informationen?

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Gisela Sengl
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Frage von Simon K. •

Staatsangehörigkeitsreform - Haben Sie diesbezüglich irgendwelche Informationen?

Hallo

Als britischer Staatsbürger, der in Bayern lebt und plant, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen (und natürlich die Grünen zu wählen!), bin ich über die geplanten Reformen der Gesetze zur doppelten Staatsbürgerschaft informiert.
Die letzte offizielle Information, die ich finden kann, stammt vom letzten Mai.
Ich kann keine vorgeschlagenen Termine für weitere Diskussionen oder Schätzungen finden, wann das neue Gesetz in Kraft treten könnte.

Haben Sie diesbezüglich irgendwelche Informationen?

Mit freundlichen Grüßen

Simon K.
 

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

 

vielen Dank für Ihre Frage. Gestern hat des Bundeskabinett der Gesetzesvorlage zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zugestimmt. Das Gesetz kommt nun in den Bundestag und wird im Idealfall im Januar 2024 in Kraft treten. Für genauere Informationen würde ich Sie bitten, sich an Abgeordnete des Bundestags oder Mitglieder der Bundesregierung zu wenden, da es sich hier um Bundesangelegenheit handelt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Sengl

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

 

ich möchte gern nochmals detaillierter auf Ihre Frage eingehen:

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts schafft die Ampel-Koalition ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht für Deutschland, das zu einem modernen Einwanderungsland passt. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 23. August 2023 verabschiedet. Wir schaffen damit ein faires Angebot für Menschen, die hier seit langem leben und ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft sind. Einbürgerungsfristen werden verkürzt, Mehrstaatigkeit wird anerkannt und künftig erhalten in Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Die erforderliche Voraufenthaltszeit des maßgeblichen Elternteils wird auf 5 Jahre verkürzt.

 

Die Grünen im Bundestag werden sich in dem nun anstehenden parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, aus einem guten Entwurf ein noch besseres Gesetz zu machen. So werden wir Verbesserungsmöglichkeiten bei Entbürokratisierung, Stärkung des Einbürgerungsanspruchs und der Berücksichtigung der Lebensrealität von Menschen mit Migrationsgeschichte überprüfen.

Änderungsbedarf gibt es auch zu der nun vorgelegten Regelung zur Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung für die Einbürgerung. Durch die strikte Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung etwa sind einige Menschen von der Einbürgerung ausgeschlossen, ohne dass sie ein Verschulden trifft, den Lebensunterhalt nicht sichern können. Dazu zählen Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder auch Rentner*innen, die aufgrund ihrer niedrigen Rente auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Sengl, MdL