Frage an Guido Hoyer bezüglich Wirtschaft

Portrait von Guido Hoyer
Guido Hoyer
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Guido Hoyer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Nadine S. •

Frage an Guido Hoyer von Nadine S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Hoyer,

211 Millionen Kinder unter 15 Jahren arbeiten. Fast 90 % davon unter ausbeuterischen Bedingungen. 73 Millionen sind jünger als 10 Jahre. Dass ausbeuterische Kinderarbeit in vielen Ländern der Erde noch immer an der Tagesordnung ist, behindert nicht nur jede nachhaltige Entwicklung, sondern ist insbesondere für die direkt betroffenen Kinder und Familien eine menschliche Tragödie.

Aufgrund der EU-Richtlinie 2004/18/EG ist die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 31. Januar 2006 eine neue Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge zu erlassen. Diese EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass soziale Aspekte Teil der Eignungs- und Zuschlagskriterien werden können. Auf dieser Grundlage kann es öffentlichen Auftraggebern erleichtert werden, den Kauf von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu vermeiden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat bereits einen Entwurf zur Vergabeverordnung erarbeitet. Aus unserer Sicht bietet dieser Entwurf den öffentlichen Auftraggebern noch nicht in ausreichendem Maße die Möglichkeit, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Vergabe auszuschließen. Ich halte es für wichtig, dass in den Entwurf der Vergabeverordnung eine hierfür geeignete Regelung aufgenommen wird.

Wie stehen Sie zu der Aufnahme eines entsprechenden Zusatzes in die Vergabeverordnung?

Mit freundlichem Gruß
Nadine Sukniak

Portrait von Guido Hoyer
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Sukniak,

in Zeiten der neoliberalen Globalisierung, wo Profit alles, der Mensch nichts bedeutet, ist Kinderarbeit leider an der Tagesordnung.
Ich und meine ParteifreundInnen von der Linkspartei werden das nicht hinnehmen!Wir fordern die weltweite konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, die in Art. 32 Kinderarbeit verbietet.
Zu Sozialstandards in der Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge ein klares Ja! Wer Kinder ausbeutet, sollte ebenso keine öffentlichen Aufträge erhalten, wie auch z.B. Firmen, die ihre Beschäftigten für Billiglöhne arbeiten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Guido Hoyer