Kann man als Alleinerziehende Mutter, die aufgrund des Kitaplatzmangels in Berlin, trotz Bürgergeldbezuges, eingebürgert werden mit dem neuen Gesetz?

Hakan Demir
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Frage von Sarah M. •

Kann man als Alleinerziehende Mutter, die aufgrund des Kitaplatzmangels in Berlin, trotz Bürgergeldbezuges, eingebürgert werden mit dem neuen Gesetz?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Erst einmal vorab: der Kita-Platzmangel ist ein dringendes Problem, sowohl für die so wichtige frühkindliche Bildung und Entwicklung der Kinder als auch für den Arbeitsmarktzugang der Eltern. Und zu oft führt der Mangel an Betreuungsgelegenheiten dazu, dass gerade Frauen später wieder ins Erwerbsleben einsteigen, als sie es sich selbst wünschen würden. 

Sowohl bei Alleinerziehenden als auch bei anderen am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen wie Menschen mit Behinderungen, pflegende Angehörige oder Azubis in Branchen mit niedrigen Ausbildungsvergütungen ist es daher aus meiner Sicht wichtig, dass es Ausnahmen von der Lebensunterhaltssicherung bei der Einbürgerung gibt. Denn der Weg zu Gleichberechtigung und voller demokratischer Teilhabe sollte für diese Personen nicht verschlossen sein. 

Aktuell ist es so, dass sowohl bei der Ermessenseinbürgerung als auch bei der Anspruchseinbürgerung Ausnahmen möglich sein können. Bei der Ermessenseinbürgerung wird dies auf jeden Fall so bleiben - der Gesetzentwurf nennt dafür auch ganz konkrete Gruppen (inkl. Alleinerziehende). Ob und für welche Gruppen es Ausnahmen bei der Anspruchseinbürgerung gibt, wird aktuell noch verhandelt. 

Details zu Ihrer persönlichen Situation besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/).

Und noch ein wichtiger Hinweis: falls Ihr Einbürgerungsverfahren bereits läuft und Sie Ihren Antrag vor dem 23.08.2023 gestellt haben, wird es nach den aktuellen Plänen so sein, dass die bisherige Regelung für die Lebensunterhaltssicherung für Sie angewendet wird. Das ist ein Gebot der Fairness, damit laufende Anträge nicht von möglichen gesetzgeberischen Verschärfungen betroffen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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