Kann man neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die türkische annehmen als deutscher Beamter? Und wie ist es mit der Wehrpflicht? Könnte man die deutsche dadurch verlieren?
Die Wehrpflicht in der Türkei kann man theoretisch zahlen aber ist es dann gleichgesetzt mit einer Durchführung der Wehrpflicht? Und könnte man dadurch seinen beamtenstatus verlieren?
Weitere Fragen an Hakan Demir
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Das Gesetz definiert ihre Tätigkeit nicht als Handel oder Produktion, sondern als persönliche Dienstleistung. Deshalb müssen sie kein Gewerbe anmelden und folglich auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Als SPD werden wir uns in Verhandlungen immer für eine gerechte Verteilung der Lasten auf alle Beteiligten einsetzen.
Pläne, die die Versicherten einseitig belasten, lehnen wir als SPD ab. Ebenso den Plan, die beitragsfreie Familienversicherung abzuschaffen.
