Wie im Gesetz festgehalten, tritt dies drei Monate nach (der heutigen) Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das wird entsprechend der 26./27. Juni 2024 sein.
Wenn Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit wiedererlangen möchten, müssen Sie bitte Kontakt zum Konsulat Ihres Heimatlandes aufnehmen. Deutsche Behörden sind nur für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit zuständig.
Wenn Sie aber Arbeit aufnehmen und keine Sozialleistungen mehr beziehen, können Sie sich einbürgern lassen. Dass muss aus Ihren Einbürgerungsunterlagen ersichtlich hervorgehen.
Damit tritt die Reform - und mit ihr verkürzte Aufenthaltszeiten und die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft - zu Ende Juni 2024 in Kraft.
Nachdem die Staatsangehörigkeitsreform von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, wurden die Änderungen - wie bei jedem Gesetz - eingearbeitet und dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 22. März vom Bundespräsidenten unterschrieben. Heute wurde sie im Bundesgesetzblatt verkündet [...]