Guten Tag Herr Demir, ist es noch aktuell dass der Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld keinen Einfluss auf den Antrag zur Einbürgerung hat? Vielen Dank im Voraus
Guten Tag Herr Demir, ist es noch aktuell dass der Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld keinen Einfluss auf den Antrag zur Einbürgerung hat? Vielen Dank im Voraus
Kinderzuschlag und Wohngeld sind keine existenzsichernden Leistungen und fallen nicht unter SGB II und XII. Sie haben damit keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsantrag.
Zuschüsse der Pflegekassen sind ja bereits gestaffelt und steigen pro Jahr. Das ist gut, reicht aber nicht aus. Deswegen fordern wir als SPD einen Kostendeckel für den Eigenanteil von 1.000-1.500 Euro pro Monat.
Für mich ist deshalb klar, dass wir uns nicht primär mit der Frage von Wachstum oder Nicht-Wachstum auseinandersetzen sollten, sondern damit, unter welchen Bedingungen wir wirtschaften.