Die erste Möglichkeit, als Asylsuchender den Aufenthalt in Deutschland zu belegen, bietet der sogenannte Ankunftsnachweis (§63a Asylgesetz). Dieser ist zu behandeln wie eine Aufenthaltsgestattung und wurde eingeführt, um unmittelbar nach Ankunft in Deutschland den eigenen Status nachweisen zu können und falls nötig durch Sozialleistungen versorgt zu sein
Ja, das ist möglich. Seit letztem Jahr ist die Mehrfachstaatsangehörigkeit generell ermöglicht worden.
Die Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung wird leider anders als von der SPD präferiert ohne Übergangsregelungen für laufende Fälle verabschiedet
Der Ausbau erneuerbarer Energien, besonders von Photovoltaik auf privaten Dächern, ist für uns unerlässlich, um die Klimaziele zu erreichen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und die Energiepreise langfristig stabil zu halten
Der Bundestag hat sich ausführlich mit dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung der Korruption befasst. Die einberufenen Sachverständigen äußerten sich überwiegend kritisch zu dem Vorschlag und mahnten teils erhebliche Nachbesserungen an.
Die Stärkung der Demokratie ist und bleibt ein wichtiges Anliegen der SPD