Bekannterweise kommt diese Idee vom Bundeskanzler Friedrich Merz und stößt bei der SPD auf Abneigung.
An Inklusion kann nicht gespart werden, es bedarf mehr davon. Dafür setzen wir uns in den anstehenden Haushaltsverhandlungen ein.
Der Beschluss des Koalitionsausschusses, in dem unter anderem der Nachweis eines „berechtigten Interesses“ erwähnt wird, ist noch kein Gesetz.
Die Rentenkommission hatte die Aufgabe, Vorschläge zu entwickeln, wie insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ihren Lebensstandard im Alter sichern können.
Auch ich sehe diesen Vorschlag kritisch, vor allem da die Menschen sich auf das Renteneintritssalter eingestellt haben. Wenn dies so kommen würde, muss es großzügige Übergangsfristen geben.
Die konkrete Ausgestaltung wird im parlamentarischen Verfahren beraten. In diesem werden wir uns dafür einsetzen, dass weiterhin so viele Personen wie möglich von dem IFG profitieren können und der Zugang zu staatlichen Informationen nicht faktisch erschwert oder auf wenige Personengruppen begrenzt wird.
