Antwort 28.01.2026 von Hakan Demir SPD
Von daher ist es richtig, dass Sie Ihre Gefährdung belegen müssen.

©Max Neudert
Von daher ist es richtig, dass Sie Ihre Gefährdung belegen müssen.
Wenn Ihr Sohn gar nicht in Deutschland gemeldet ist, wird er auch nicht angeschrieben, geschweige denn muss er den Wehrdienst absolvieren.
In Bezug auf den Beamtenstatus gibt es keine Einschränkungen bei der Mehrstaatigkeit.
In Deutschland und in der Europäischen Union haben wir hohe Sicherheits- und Umweltstandards, zu den wir auch weiterhin stehen. Dementsprechend sollen diese auch durch Handelsvereinbarungen mit den USA nicht umgangen werden.