Man muss allerdings dazu sagen, dass es sich eben um eine Ermessensentscheidung handelt.
Für dieses Vorgehen habe ich mich angesichts der nicht mehr abzuwendenden Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung eingesetzt und das Bundesinnenministerium hat den Ländern am 1. Oktober 2025 dieses Vorgehen per Rundschreiben empfohlen.
Vollzeit erwerbstätige Personen, die aufgrund eines niedrigen Lohns nicht ausreichend verdienen, um alle Angehörigen mitversorgen zu können, sollten auf keinen Fall von der Einbürgerung ausgeschlossen sein.
Es ist wichtig, zunächst einen verbreiteten Eindruck richtigzustellen: Die Taliban haben keine afghanischen Vertretungen in Deutschland übernommen.
Grundsätzlich erfordert die Einbürgerung in Deutschland ein nachgewiesenes Sprachniveau auf dem Level B1.
Die Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung ist ein politischer Kompromiss. Als SPD hätten wir die erst mit der letzten Einbürgerungsreform im Jahr 2024 geschaffene Regelung zur 3-Jahres-Einbürgerung beibehalten.
