Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD
Antwort 08.01.2026 von Hakan Demir SPD
Man muss allerdings dazu sagen, dass es sich eben um eine Ermessensentscheidung handelt.
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Antwort 08.01.2026 von Hakan Demir SPD
Vollzeit erwerbstätige Personen, die aufgrund eines niedrigen Lohns nicht ausreichend verdienen, um alle Angehörigen mitversorgen zu können, sollten auf keinen Fall von der Einbürgerung ausgeschlossen sein.
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Antwort 16.01.2026 von Hakan Demir SPD
Grundsätzlich erfordert die Einbürgerung in Deutschland ein nachgewiesenes Sprachniveau auf dem Level B1.