Wie stehen Sie zu einer Gebührenfreiheit bei Anfragen im Rahmen des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG)?

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Hans-Ulrich Sckerl
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Frage von Henriette W. •

Wie stehen Sie zu einer Gebührenfreiheit bei Anfragen im Rahmen des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG)?

Verwaltungen in Baden-Württemberg sind bereits durch die Bürgerinnen und Bürger steuerfinanziert, daher ist es für mich nicht verständlich, warum hier nochmals Gebühren anfallen sollten. Es liegt doch letztendlich an den Verwaltungen, für mehr Transparenz zu sorgen, um Anfragen erst überhaupt nicht aufkommen zu lassen. Meine Erfahrung in Baden-Württemberg zeigt, dass man letztendlich nur über den Klageweg zu seinem Recht kommt - was im übrigen die Verwaltungen viel teurer kommt, da sie bei den Verfahren so gut wie immer unterliegen.

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