Frage an Helge Lindh bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Helge Lindh
Helge Lindh
SPD
77 %
40 / 52 Fragen beantwortet
Frage von Salomon B. •

Frage an Helge Lindh von Salomon B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter

das Bundesverwaltungsgericht hat am 13. Oktober 2020 überraschend und gegen die Rechtsprechung der Vorinstanzen die häufig abschreckende Gebührenwirkung der Bundesministerien - hier des BMI - bestätigt (siehe: https://www.bverwg.de/pm/2020/57). Die Ministerien versuchen über die Gebührenregelung häufig missliebige Anfragen auf Herausgabe von Unterlagen zu unterlaufen.
Anders auf europäischer Ebene. Dort sind Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsrecht generell gebührenfrei und tragen zu einer transparenten Verwaltung bei.

Sind Sie bereit, das IFG (und VIG und UIG) dahingehend zu ändern, dass die Gebührenregelung analog der Regelung auf europäischer Ebene und in vielen Staaten gestrichen wird?

Freundlichst, Salomon Berkey

Portrait von Helge Lindh
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Berkey,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Für mich persönlich ist die Freiheit von Informationen und Wissen ein sehr wichtiges Gut. Nicht ohne Grund sind die Rechte aller Bürger:innen im Hinblick auf den Zugang zu Ressourcen der Bildung und Informationen in unserer Verfassung festgeschrieben. Politische Bildung ist für mich eine Herzensangelegenheit. Weiterführend sitze ich auch im Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung.

Ich bin Befürworter der von Ihnen genannten europäischen Lösung, also dem Verzicht einer Gebührenerhebung bei externen Auskünften. Ich gebe Ihnen Recht, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Informationsfreiheitsrecht und einer transparenten Verwaltung gibt.

Dennoch möchte ich mich nicht über die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinwegsetzen. Die Abweisung der Klage des Journalisten nach der Sprungrevision scheint mir durch das Bundesverwaltungsgericht gut begründet. Das jetzige Informationsfreiheitsgesetz erlaubt diese Gebührenbemessung.

Eine Veränderung der Gesetze (insb. IFG) hielte ich für ein wirksames Mittel für die Schaffung von Transparenz in der Verwaltung. Die Begründung dieser Änderung mit dem „Abschreckungsverbot“ halte ich jedoch für falsch. Die gültige Informationsgebührenverordnung kennt auch heute schon gänzlich gebührenfreie Tarifstellen, wie beispielsweise für die Ausgabe begrenzter Abschriften oder einfacher Auskünfte.

Im Hinblick auf die Achtung unserer Journalist:innen, der Pressefreiheit und dem Primat der politischen Bildung, halte ich eine Sonderregelung für diese genannten Bereiche innerhalb des Gesetzes für sinnvoll.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Helge Lindh, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Helge Lindh
Helge Lindh
SPD