Ich habe die 3000 Euro Inflationsausgleich an verschiedene soziale Organisationen in meiner niedersächsischen Heimat gespendet.
Eine Bereitstellung von Leihfahrrädern o.ä. wäre aus logistischen und finanziellen Gründen kaum umsetzbar. Ebenfalls ist es keine Aufgabe der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter, Fahrzeuge bereitzustellen.
Die Rentenbesteuerung fällt leider nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Die von Ihnen erwähnte Petitionsangelegenheit wurde dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages im April 2023 als Material überwiesen.
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Diesem Prinzip folgt auch die jährliche Anpassung der Renten, die grundsätzlich der Lohnentwicklung folgt. Die Preisentwicklung bzw. Inflation wird bei der Rentenanpassung dagegen nicht berücksichtigt.
Zu dem von Ihnen vorgebrachten Hinweis, dass manche Beschäftigte möglicherweise weniger Anreiz verspüren könnten, zu arbeiten, wenn Sozialleistungen eine gewisse Sicherheit bieten, kann ich Ihnen sagen: Arbeit lohnt sich immer!