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Antwort 05.09.2024 von Hubertus Heil SPD

Die monatlichen Leistungen der Grundsicherung sind im Voraus des Monats zu erbringen, für den ein Anspruch besteht, damit die Deckung der im betreffenden Monat entstehenden Bedarfe sichergestellt werden kann (vgl. § 44 Absatz 4 SGB XII). Die Rente wird hingegen - gleich einem Arbeitslohn - am Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, ausgezahlt.

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Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD

Das von Ihnen angesprochene Thema fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).

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Antwort 06.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Anders als bei Versicherungspflichtigen, die nur ihre Rente und vergleichbare Einkommen verbeitragen müssen, werden zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge von freiwillig Versicherten alle Einkommen (also die „gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“) herangezogen.

Frage von Domenik B. • 27.06.2024
Warum gibt es kein Verpflichtendes Arbeitsjahr
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Antwort 19.03.2025 von Hubertus Heil SPD

Leistungsberechtigte, die keine reguläre Arbeit finden, sollen bereits nach geltender Rechtslage an Maßnahmen der Aktivierung und Eingliederung teilnehmen, um ihre individuelle Chance auf eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern

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Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD

Für Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtungen organisiert sind, steht seit 1. Januar 2023 der digitale Hauptantrag für das Bürgergeld unter www.jobcenter.digital zur Verfügung

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Antwort 07.07.2024 von Hubertus Heil SPD

Es ist zutreffend, dass die Umrechnung der Renten im Zuge der Währungsunion zu einem Kurs von 1:1 erfolgte.