Wird vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente eine Beschäftigung ausgeübt und werden Beiträge abgeführt, wirken sich diese erstmalig ab Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd aus (§ 66 Absatz 3a SGB V).
Beiträge zur Krankenkasse sind immer einkommensabhängig. Sie müssen für alle Einkommensarten Krankenversicherungsbeiträge bezahlen.
Zusätzlich zur regulären Rentenanpassung ist keine weitere Zahlung im Jahr 2024 vorgesehen.
Unser Anliegen ist es, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil zu halten und dafür zu sorgen, dass sie für alle Generationen finanzierbar bleibt.
Den von Ihnen hergestellten Zusammenhang zwischen Bürgergeldbeziehenden und Gefangenen kann ich nicht nachvollziehen.
Damit ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,57 Prozent sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern.