Die monatlichen Leistungen der Grundsicherung sind im Voraus des Monats zu erbringen, für den ein Anspruch besteht, damit die Deckung der im betreffenden Monat entstehenden Bedarfe sichergestellt werden kann (vgl. § 44 Absatz 4 SGB XII). Die Rente wird hingegen - gleich einem Arbeitslohn - am Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, ausgezahlt.
Das von Ihnen angesprochene Thema fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Anders als bei Versicherungspflichtigen, die nur ihre Rente und vergleichbare Einkommen verbeitragen müssen, werden zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge von freiwillig Versicherten alle Einkommen (also die „gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“) herangezogen.
Leistungsberechtigte, die keine reguläre Arbeit finden, sollen bereits nach geltender Rechtslage an Maßnahmen der Aktivierung und Eingliederung teilnehmen, um ihre individuelle Chance auf eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern
Für Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtungen organisiert sind, steht seit 1. Januar 2023 der digitale Hauptantrag für das Bürgergeld unter www.jobcenter.digital zur Verfügung
Es ist zutreffend, dass die Umrechnung der Renten im Zuge der Währungsunion zu einem Kurs von 1:1 erfolgte.