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Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD

Im Zentrum der aktuellen Arbeitsmarktpolitik steht die Fachkräftesicherung.

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Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD

Ziel ist es, dass künftig weniger Erwerbseinkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird.

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Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD

Auch ich halte es für richtig, bei Witwen- und Witwerrenten stärkere Anreize für die freiwillige Aufnahme oder die Ausweitung einer bestehenden Erwerbstätigkeit zu schaffen.

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Antwort 05.09.2024 von Hubertus Heil SPD

Die monatlichen Leistungen der Grundsicherung sind im Voraus des Monats zu erbringen, für den ein Anspruch besteht, damit die Deckung der im betreffenden Monat entstehenden Bedarfe sichergestellt werden kann (vgl. § 44 Absatz 4 SGB XII). Die Rente wird hingegen - gleich einem Arbeitslohn - am Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, ausgezahlt.

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Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD

Das von Ihnen angesprochene Thema fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).

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Antwort 06.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Anders als bei Versicherungspflichtigen, die nur ihre Rente und vergleichbare Einkommen verbeitragen müssen, werden zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge von freiwillig Versicherten alle Einkommen (also die „gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“) herangezogen.