Frage von Antje R. • 18.06.2024
Weiterhin Krankengeld für Altersrentner geplant?
Portrait von Hubertus Heil
Antwort 07.07.2024 von Hubertus Heil SPD

Angelegenheiten, die die gesetzliche Krankenversicherung betreffen, fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern hierfür ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuständig.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD

Die Verpflichtung, eine Betriebsrente zu zahlen, wäre jedoch eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung der Unternehmen, die wirtschaftliche Folgen hätte, bis hin zu möglichen Kündigungen. Deshalb sollte es grundsätzlich dabeibleiben: Ob und in welcher Höhe eine Betriebsrente gezahlt wird, ist Teil der freiwilligen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 03.07.2024 von Hubertus Heil SPD

Es ist verständlich, dass die Diskrepanz zwischen den veröffentlichten Stellenangeboten und der tatsächlichen Nachfrage nach MitarbeiterInnen für Verwirrung und Frustration gesorgt hat.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD

Die Frage, ob und inwieweit virtuelle Betriebsversammlungen und Versammlungen von betrieblichen Mitbestimmungsgremien unabhängig von einer bestehenden Pandemiesituation dauerhaft ermöglicht werden sollten, wird derzeit anhand der wertvollen Erfahrungen aller Beteiligten im Umgang mit der Corona-Pandemie im betrieblichen Alltag geprüft

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 04.07.2024 von Hubertus Heil SPD

Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einem Rundschreiben klargestellt, dass nach dieser neuen Vermutungsregelung im Regelfall keine Prüfung der Voraussetzungen mehr vorgenommen wird, sondern die Kausalität ohne weitere Prüfung zu bejahen ist