Im Hinblick auf Ihre Idee zur Schaffung eines Landesamtes für Mobilität möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich persönlich die bisherigen Strukturen für vollkommen ausreichend halte.
Das Bundesverfassungsgericht legte im Zuge des Urteils zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Berlin als Bezugsgröße eine vierköpfige „Alleinverdienerfamilie“ zugrunde, wobei die Beamtin bzw. der Beamte als „Haushaltsvorstand“ mit dem Faktor 1,0, die Partnerin bzw. der Partner mit einem Faktor von 0,5, ein mindestens 14 Jahre altes Kind ebenfalls mit dem Faktor 0,5 und ein jüngeres Kind mit dem Faktor 0,3 berücksichtigt wird.
Im April wurde das Niedersächsische Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2026 (Drucksache 19/10402) direkt in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebracht und dort am 22. April zum ersten Mal beraten.
Zu konkreten Planungen hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen bei Hülsede durch bestimmte Unternehmen sind mir keine näheren Einzelheiten bekannt. Ich kenne hierzu nur die mediale und öffentliche Berichterstattung der vergangenen Monate, so dass ich Ihnen hierzu auch keine weitere Information geben kann.
Da wir die verfassungsgemäße Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen ernst nehmen, können sich durchaus noch rückwirkend Änderungsbedarfe im Hinblick auf die nunmehr erfolgten Sonderzahlungen ergeben.
Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzministeriums sowie des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages sei somit die gebotene amtsangemessene Bezahlung in Niedersachsen für das vergangene Jahr gewährleistet worden
