Der Landkreis Schaumburg schafft aktuell noch im Rahmen der Erarbeitung eines neuen regionalen Raumordnungsprogramms die baurechtlichen Voraussetzungen, um in Schaumburg Vorranggebiete für Windkraft festzulegen. Der entsprechende Beschluss im Kreistag hierüber soll voraussichtlich 2026 getroffen werden.
Persönlich halte ich das jüngst eingebrachte Änderungsgesetz dafür geeignet, die konkreten Anforderungen, die sich aus dem Urteil des Staatsgerichtshofes ergeben, zu erfüllen und dementsprechend einem verfassungsgemäßen Landeswahlgesetz auch Rechnung zu tragen
Da der Staatsgerichtshof den Gesetzgeber verpflichtet hat, die Wahlkreiseinteilung bis zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2027 zu überarbeiten, ist diese Gesetzesänderung nun erforderlich
Die von Ihnen angesprochene Thematik fällt in die bundespolitische Zuständigkeit und ich möchte Sie daher gern an den für Sie vor Ort zuständigen Bundestagsabgeordneten verweisen, der Ihnen diesbezüglich sicherlich besser Auskunft geben kann
Sollte es zutreffend sein, dass Sie sich auf mögliche Förderprogramme auf Bundesebene beziehen, möchte ich Sie bitten, sich zuständigkeitshalber an meine Bundestagskollegin, Frau Marja-Liisa Völlers, zu wenden
Es ist wichtig als Demokratinnen und Demokraten zu zeigen, dass die Justiz in unserem Land unabhängig sein muss. Vor diesem Hintergrund begrüße ich auch Ihr Engagement in diesem Fall und möchte meine volle Solidarität aussprechen.