Anschließend wird das Ministerium diese Rückmeldungen auswerten, fachlich beurteilen und den aktuellen Entwurf ggf. noch einmal überarbeiten.
Der Landeswahlausschuss für die 19. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages nimmt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) die ihm obliegenden Aufgaben auch für die Kommunalwahlen 2026 wahr.
Wie ich Ihnen bereits in meiner vorherigen Antwort mitgeteilt hatte, befindet sich der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes noch nicht in der parlamentarischen Beratung und liegt mir als Mitglied des Niedersächsischen Landtages dementsprechend selbst auch noch nicht vor.
Ich persönlich halte einerseits die konsequente Bekämpfung von sexuellen Missbrauch und den damit einhergehenden Schutz von Kindern und Jugendlichen für überaus wichtig als auch den Wunsch, die Privatsphäre und eigenen Daten zu schützen, für berechtigt.
Wir haben trotzdem Ihren Hinweis zum Anlass genommen, diesbezüglich einmal im zuständigen Ministerium nachzufragen.
Wie ich Ihnen bereits in meiner vorherigen Antwort mitgeteilt hatte, hinkt der Vergleich mit der Besoldung der Beamtinnen und Beamten aus einer Vielzahl an Gründen
