Frage an Jeannette Auricht bezüglich Innere Sicherheit

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Jeannette Auricht
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Frage von Jürgen R. •

Frage an Jeannette Auricht von Jürgen R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Auricht,

in Berlin halten sich etwa 20.000 abgelehnte Asylbewerber auf. Sollte die Zahl (aus der Presse entnommen) nicht stimmen, bitte nennen Sie die konkrete Zahl? Unterbringung und Verpflegung inklusive medizinische Betreuung kosten Geld. Warum leistet Berlin sich diesen Luxus auf Kosten der Steuerzahler und schiebt nicht konsequent ab?

Da der Senat die Abschiebehaft abgeschafft hat, sind Direktabschiebungen ohne Haft, mit hohem Aufwand verbunden. Polizisten müssen die Abzuschiebenden suchen, selbst wenn diese gefunden werden, wird mit vielen Tricks versucht die Abschiebung zu verhindern.

Asylbewerber, die wegen Gewalt- und Sexualdelikten verurteilt wurden, bleiben auf freien Fuß und könnten untertauchen, wegen fehlender Abschiebehaft.

Was würden Sie unternehmen, um die erfolgreiche Durchsetzung der Abschiebung zu gewährleisten?

Mit freundlichen Grüßen
J. R.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reuther,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die genauen Zahlen werden wir erst erfahren, wenn wir unsere Arbeit im Berliner Abgeordnetenhaus aufgenommen haben. Ebenso die genauen Kosten für Unterbringung, Verpflegung und medizinische Betreuung von Asylbewerbern in Berlin.

Warum sich die Berliner Regierung diesen „Luxus“ leistet, bei einem Sanierungsstau an Berliner Schulen von etwa 5 Mrd. Euro, und der maroden Infrastruktur in Berlin, sollten Sie die Verantwortlichen selber fragen.

Ich stimme Ihnen zu, dass abgelehnte Asylbewerber, konsequent und schnellstmöglich abgeschoben werden müssen. Leider wird das durch viele Akteure der Sozialindustrie behindert bzw. verhindert. Beschlüsse, wie die Abschaffung der Abschiebehaft, sind auch nicht hilfreich und erschweren die Arbeit der Polizei erheblich.

Asylverfahren sollten beschleunigt werden und bis zur Entscheidung über den Asylantrag, sollten die Asylbewerber in zentralen Unterkünften bleiben.

Auch die Wiedereinführung der Abschiebehaft, bei straffälligen Asylbewerbern, muss geprüft und realisiert werden.

Ebenso muss das Asylrecht dahingehend geändert werden, das Asylbewerber, die wegen Sexualstraftaten oder schweren Gewaltstraftaten verurteilt sind, ihr Recht auf Asyl verlieren.

Mit freundlichen Grüßen

Jeannette Auricht
 

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