Nach dem Versorgungsausgleich sind die Rentenanwartschaften der Ex-Partner grundsätzlich eigenständig und können nicht mehr dem Ex-Partner übertragen werden. Davon sieht das Gesetz eine Ausnahme vor:
Der Hausarzt ist die erste Anlaufstelle für an ME/CFS Erkrankte. Dieser hat eine koordinierende Funktion und ist zuständig für die Einbindung weiterer Facharztgruppen und Gesundheitsberufsgruppen.
Die Bundesregierung wird auf europäischer Ebene auf dieser Grundlage verhandeln.
Für eine Neuauszählung sehe ich erstmal keine Notwendigkeit. Gern könne wir das in einem persönlichen Gespräch erörtern.
Wie ich aus meinen Erfahrungen im Bereich Stromleitungen weiß, sind definitive Aussagen zu einem solch frühen Zeitpunkt nicht realistisch zu verantworten.
Die Bundesregierung beabsichtigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung vorzulegen.
