Antwort 03.02.2025 von Johann Saathoff SPD
Unabhängig davon ist nun nicht mehr davon auszugehen, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl aufgesetzt und verabschiedet wird. Ich bedaure das sehr.
Unabhängig davon ist nun nicht mehr davon auszugehen, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl aufgesetzt und verabschiedet wird. Ich bedaure das sehr.
„Für erledigt erklärt“ bedeutet, dass das Gesetzgebungsverfahren im 21. Deutschen Bundestag nicht einfach fortgesetzt wird.
Ich möchte mich aber nicht an einem Blame-Game beteiligen.
Sollte der Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes nicht noch beschlossen werden, wird er laut der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestag für erledigt erklärt.
Frau Bundesministerin Faeser sieht dieses Gesetz sehr wohl als prioritär an.
Ich habe mir zu diesem Thema noch keine abschließende Meinung gebildet.