Frage an Johannes Fechner bezüglich Verbraucherschutz

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Johannes Fechner
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Frage von David B. •

Frage an Johannes Fechner von David B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich verstehe nicht, warum Sie und der ganze Rest Ihrer Partei gegen die Verschärfung der Mietpreisbremse gestimmt haben. Können Sie mir das erklären? Gerade heute hat sich Herr Scholz in den tagesthemen mit dem Engagement der SPD in dieser Sache gebrüstet. Um Darlegung Ihrer Beweggründe wäre ich dankbar,

MfG D. B.

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die bundesweite Ausweitung der Mietpreisbremse wäre ein ganz wichtiges Mittel, um die stark ansteigenden Mieten zu bremsen. Deswegen hat die SPD in der letzten Wahlperiode die Mietpreisbremse eingeführt. Es hat sich aber gezeigt, dass viele Landesregierungen nicht fähig oder nicht willens sind, die Mietpreisbremse in ihren Bundesländern umzusetzen mit der Folge, dass die Mietpreisbremse bei weitem nicht in allen Städten und Gemeinden gilt, wo es der Schutz von Mieterinnen und Mietern erfordern würde.

In den Verhandlungen mit der Union zum Mieterschutzgesetz wollten wir die bundesweite Geltung der Mietpreisbremse regeln. Dies können Sie auch der Presseberichterstattung entnehmen. Unsere politischen Lebensabschnittsgefährten von der Union haben dies aber kategorisch blockiert, so dass wir vor der Frage standen, gar kein Gesetz zu machen, also auch nicht die für die Mieter sehr günstigen Neuregelungen zur Deckelung der Umlage von Modernisierungskosten einzuführen. In Absprache mit dem Mieterbund haben wir uns deshalb dafür entschieden, diese Verbesserungen umzusetzen und so gibt es nun erstmals einen Deckel, der die Möglichkeiten von Vermietern, Sanierungskosten auf die Mieter umzulegen, ganz erheblich einschränkt. Zukünftig können Modernisierungskosten nur in Höhe von 8 % statt bisher 11 % pro Jahr umgelegt werden und dies auch innerhalb von sechs Jahren nur in Höhe von 3,00 Euro pro Quadratmeter. Außerdem haben wir die Auskunftspflichten für Vermieter erweitert. Schließlich haben wir geregelt, dass Mieter ab 01.01.2019 einen Schadensersatzanspruch haben, wenn ihr Vermieter Modernisierungen ankündigt, der Mieter dann aus Angst vor einer durch die Modernisierungsumlage erhöhten Miete kündigt und dadurch Kosten hat. Zukünftig kann er diese Kosten wie Umzugskosten dann als Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen, wenn der Vermieter nicht renoviert.

Sie sehen, dass wir also zahlreiche Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter durchgesetzt haben. Die bundesweite Geltung der Mietpreisbremse werden wir in dieser Koalition vermutlich nicht erreichen, werden aber weiterhin dafür kämpfen, dass es andere parlamentarische Mehrheiten gibt in der nächsten Wahlperiode, damit die Mietpreisbremse bundesweit kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Fechner

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