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Wann führt der Bund die Pauschale Beihilfe ein?

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Josef Oster
CDU
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Frage von Malte B. •

Wann führt der Bund die Pauschale Beihilfe ein?

Sehr geehrter Herr Oster,

ich bin Landesbeamter und dank der pauschalen Beihilfe gesetzlich krankenversichert. Kürzlich wurde mir eine Stelle im Bundesdienst angeboten.

Ein Wechsel wäre für mich fachlich sehr attraktiv, ist faktisch jedoch ausgeschlossen, da es im Bund keine pauschale Beihilfe gibt und ich den vollen GKV-Beitrag allein tragen müsste. So verliert der Bund qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber.

Inzwischen haben bald 13 Bundesländer diese Regelung – oft auch mit Unterstützung der Union. Auch in Ihrer Heimat Rheinland-Pfalz fordert die Union die Pauschale Beihlfe, Drucksache 18/13095. Teilen Sie die dort vorgebrachten Argumente nicht?

Vor diesem Hintergrund erscheint die fehlende Gleichbehandlung auf Bundesebene schwer nachvollziehbar. Warum schafft der Bund hier keine entsprechende Regelung und beseitigt diese Wechselhürde und trägt so auch zu mehr Gerechtigkeit bei?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich für die Einführung einer pauschalen Beihilfe auf Bundesebene einsetzen. Ich kann grundsätzlich nachvollziehen, dass das Fehlen einer solchen für manche potentielle Bewerberinnen und Bewerber den Bundesdienst unattraktiver macht. Gleichzeitig stellt sich hier für den Bundesgesetzgeber eine Abwägungsfrage.

Das Anbieten der „Pauschalen Beihilfe“ durch einen Dienstherrn bietet für die zugangsberechtigten Beamtinnen und Beamten den Vorteil, dass die Bediensteten entsprechend ihrer persönlichen Situation eine Wahl zwischen Beihilfe (in der Regel ergänzt durch eine PKV) und der „Pauschalen Beihilfe“ (GKV-Zuschuss oder Zuschuss zum Basistarif der PKV) treffen können. Allerdings verursacht das nötige Vorhalten zweier Systeme (Beihilfesystem und „Pauschale Beihilfe“) weitere zusätzliche Kosten, Verwaltungsaufwand und Bürokratie. Die Umstellung auf einen pauschalen Beitragszuschuss wäre zunächst mit jährlich steigenden Mehrkosten verbunden, denn der Zuschuss wäre allen diese Option wählenden Beamten jeden Monat zu gewähren, während Beihilfe nur anlassbezogen gezahlt wird. 

Bundesbeamten steht mit der Beihilfe und der ergänzenden PKV außerdem schon jetzt ein gut funktionierendes und ausreichend ausdifferenziertes System zur Verfügung. Da die PKV versicherungsrechtlich allen Zugang mindestens zu einem Basistarif ermöglichen muss, steht diese Möglichkeit allen Beamtinnen und Beamten offen. Daher wird aktuell vor dem Hintergrund schwieriger gewordenen fiskalischen Rahmenbedingungen keine Notwendigkeit gesehen, die Pauschale Beihilfe beim Bund einzuführen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Oster

                

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