Frage an Jürgen Trittin bezüglich Innere Sicherheit

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Jürgen Trittin
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Richard R. •

Frage an Jürgen Trittin von Richard R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Trittin,

als Nachbar von Rezzo Schlauch aus Bächlingen versteht ich die Welt nicht mehr.
Frau Baerbock will schnelle Abschiebungen von Straftätern!
Fordert das nicht eigentlich jeder halbwegs geistig Gesunde schon seit vielen Jahren.
Sichere Länder nicht als solchen zuzustimmen im Bundesrat und dann die Abschiebung von kriminellen Asylbewerbern fordern.
Solch populistische Forderungen zu erheben, während man gleichzeitig die Voraussetzungen für entsprechende
Maßnahmen permanent hintertreibt, entbehrt jeder Vernunft.
Ja will man denn am rechten Rand fischen vor der Europawahl. Welch ein Geheuchel.
So kann ich die Grünen aus BaWü aus nicht wählen.

Mit freundlichen Grüßen
R. R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die beiden von Ihnen angesprochenen Anliegen müssen voneinander getrennt werden. Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat hat nichts mit den Abschiebungen von kriminellen Asylbewerberinnen und -bewerbern zu tun. Das eine ist nicht die Voraussetzung für das andere.

Wir, von der Grünen Bundestagsfraktion, haben stets gefordert, dass die Maghreb-Staaten nicht als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Dass der Bundestag dies nun am 18.01. doch entschieden hat, sehen wir als Problem.

Dafür ist es wichtig zu verstehen, was eine solche Einstufung bedeutet. Nur weil Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft sind, bedeutet dies nicht, dass Menschen aus diesen Ländern keine Asyl beantragen oder in ihrer Herkunft abgeschoben werden könnten. Auch Menschen aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ dürfen einen Antrag auf Schutz stellen. Nach der Einstufung gilt lediglich die Regelvermutung, dass ein Asylantrag unbegründet ist. Es ist also entscheidend für Bearbeitungsdauer des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Die Zahl der Einreisen von Asylsuchenden aus den Staaten Marokko, Tunesien und Algerien ist seit dem Jahresanfang 2016 deutlich gesunken und hat sich auf einem niedrigen Niveau eingependelt. Die, wenn auch geringen, Anerkennungszahlen zeigen auch, dass es Personen gibt, die in Deutschland Schutz brauchen.
Die Einstufung von sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ nach dem Grundgesetz und dem Recht der Europäischen Union setzt voraus, dass in diesen Ländern die Menschenrechte landesweit geachtet, soziale Gruppen wie beispielsweise Homosexuelle nicht verfolgt werden und Meinungs- und Pressefreiheit herrschen. Für Algerien, Marokko und Tunesien trifft das jedoch nicht zu. Darauf hat unter anderem die Menschenrechtsorganisation Amnesty International in der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Bundestages eindrücklich hingewiesen.

Mehr dazu können Sie auch hier lesen: https://www.gruene-bundestag.de/integration-fluechtlingspolitik/maghrebstaaten-sind-auch-2019-nicht-sicher.html

Mit freundlichen Grüßen

Team Trittin