Was sind Ihre Ziele für die Mobilität in Berlin ?

Klaus Lederer
Klaus Lederer
DIE LINKE
43 %
/ 14 Fragen beantwortet
Frage von Peter C. •

Was sind Ihre Ziele für die Mobilität in Berlin ?

Sehr geehrter Herr Lederer,
was sind Ihre Ziele für die Zeit nach der Wahl und ihrer möglichen Beteiligung an einer Regierung in Berlin im Bereich des ÖPNV ? Was wollen Sie tun, damit das Angebot neuer Verkehrsmittel (unterschiedliche Sharing-Dienste wie Roller und Fahrräder u.a.) erhalten bleibt, sich aber nicht zu einer zunehmenden Belästigung aller Verkehrsteilnehmer, vor allem der Fußgänger, im öffentlichen Raum darstellt ? Welche Prioritäten haben Sie für die Fussgänger in Berlin ?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Cornelius
Vorsitzender des Landesverbandes Berlin-Brandenburg des Fahrgastverbandes PRO BAHN e.V.

Klaus Lederer
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese besteht aus drei unterschiedlichen Teilen, die ich entsprechend getrennt beantworten werde.

1. "Was sind Ihre Ziele für die Zeit nach der Wahl und ihrer möglichen Beteiligung an einer Regierung in Berlin im Bereich des ÖPNV?“

Zentral für die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV ist die Gewährleistung verlässlicher, barrierefreier, schneller und sicherer Verkehrsmittel in dichten Takten bei naher Erreichbarkeit. Sämtliche Maßnahmen hier aufzulisten würde den Rahmen sprengen, einige Beispiele aber sind:

  • Der Bau neuer Trassen für schienengebundene Verkehrsmittel, insbesondere in unzureichend erschlossenen Gebieten und auf überlasteten Buslinien. Priorität müssen dabei der Ausbau der Straßenbahn, da diese eine Feinerschließung gewährleistet, schnell und kostengünstig realisiert werden kann, sowie der S- und Regionalbahn für die Pendlerverkehre verbunden mit Angeboten der Multimodalität beispielsweise Mietfahrzeuge sowie P&R und B&R-Anlagen haben. Bei der Planung neuer Schienenwege sind die vorhandenen Prozesse zu überprüfen um eine Beschleunigung der Planungen zu erreichen, beispielsweise durch die Konzentration von Zuständigkeiten. Erforderliche Systementscheidungen zwischen S-Bahn- und Regionalverkehr im Rahmen sollen zeitnah getroffen werden.
  • Die Sanierung und Modernisierung des U-Bahn-Netzes, damit dichtere Takte mit den 1500 neuen U-Bahn-Wagen gefahren werden können. Mittelfristig ist es sinnvoll dort, wo eine Erweiterung des U-Bahn-Netzes durch Erschließung neuer Gebiete oder Erhöhung der Qualität (Lückenschlüsse mit Netzwirkung, überlastete ÖPNV-Strecken) viele neue Fahrgäste für den ÖPNV gewinnen kann, neue U-Bahn-Linien oder Verlängerungen zu planen.
  • Die Beschleunigung von Bus und Tram durch eigene Fahrspuren und Vorrangschaltungen. Das erhöht die Qualität und schafft Kapazitäten zur Ausweitung des ÖPNV-Angebots. Die Taskforce Beschleunigung soll neu aufgestellt und Zuständigkeiten hinterfragt werden. Wir brauchen schneller mehr Busspuren und Vorrangschaltungen an Ampeln für den ÖPNV. Bis 2026 sollen Buslinien an Hauptstraßen in der Regel auf Bussonderstreifen unterwegs sein sowie Straßenbahnen und Busse an Ampeln Vorrang erhalten.
  • Die Herstellung von Barrierefreiheit bei U-Bahn, S-Bahn, Tram und Bus, beispielsweise durch eine Forcierung des Umbaus von Bushaltestellen und die Einführung einer alternativen barrierefreien Beförderung bei Aufzugsstörungen.
  • Die Einführung von Rufbussen oder Kleinbuslinien in bislang untererschlossenen Gebieten mit schwacher Nachfrage.
  • Stärkere Berücksichtigung von Gelegenheitsfahrer:innen bei der Tarifgestaltung des ÖPNV (z.B. Homeoffice-Tarife oder 10-Fahrten-Karte). Prüfung von gezielten Preissenkungen zum Beispiel bei Sozialtickets und Senior:innentickets. Mittelfristig eine Öffi-Flat für den ÖPNV.

 

2. „Was wollen Sie tun, damit das Angebot neuer Verkehrsmittel (unterschiedliche Sharing-Dienste wie Roller und Fahrräder u.a.) erhalten bleibt, sich aber nicht zu einer zunehmenden Belästigung aller Verkehrsteilnehmer, vor allem der Fußgänger, im öffentlichen Raum darstellt?“

Seit mehreren Jahren fordert DIE LINKE eine Regulierung der Sharing-Fahrzeuge in Berlin, damit dieses Angebot im Sinne der Mobilitätswende gestaltet werden kann, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden und das Angebot auch stärker außerhalb des Zentrums verfügbar ist. Daher freuen wir uns darüber, dass es noch in dieser Legislatur gelingen wird, eine Novellierung des Straßengesetzes zu beschließen (die zweite, abschließende Lesung ist am 16.09.2021), mit der die rechtliche Grundlage geschaffen wird, den Betrieb von Sharing-Fahrzeugen als genehmigungspflichtige Sondernutzung zu behandeln und über Auflagen zu den Sondernutzungserlaubnissen die Angebote zu steuern Aus unserer Sicht ist das ein großer Fortschritt, auch wenn wir gerne noch einen Schritt weitergegangen wären. Ausschreibungen, wie sie auch andere Städte wie Paris oder Leipzig durchführen, bieten eine bessere Möglichkeit, die Sharing-Fahrzeuge anhand qualitativer Merkmale zu regulieren und die in dieser Hinsicht besten Anbieter zum Betrieb zuzulassen. In der kommenden Wahlperiode wollen wir dieses Ziel weiterverfolgen und zusammen mit Betroffenenverbänden und Sharing-Anbietern zu stadtverträglichen Lösungen zu kommen. Auch das Land und die Bezirke werden hierfür in die Pflicht zu nehmen sein, damit Abstellflächen ausgewiesen werden und die E-Scooter nicht mehr auf Fußwegen abgestellt werden.

 

3. „Welche Prioritäten haben Sie für die Fussgänger in Berlin?“

Mit der Verabschiedung des Fußverkehrsteils des Mobilitätsgesetzes wurden in diesem Jahr bereits wichtige Kritierien für einen sicheren Fußverkehr verankert. Diese Vorgaben müssen nun auch konsequent angewandt und umgesetzt werden. Die Mittel für die Schaffung von Querungshilfen und Fußgängerüberwegen haben weiter erhöht.

Mit allen Bezirken wollen wir wegweisende Projekte zur fußverkehrsfreundlichen Umgestaltung von Straßen und Plätzen initiieren. Bei der Priorisierung der bezirklichen Fußverkehrsnetze sollen unter anderem die Wege zu Senioreneinrichtungen und Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren besonders berücksichtigt werden (§54).

Eine große Behinderung für den Fußverkehr sind in den letzten Jahren vor allem ordnungswidrig abgestellte E-Scooter. Wie oben geschildert, wird es künftig möglich sein, Anbietern das Abstellen von Fahrzeugen zu untersagen, die sich nicht an die Einhaltung von Regeln halten. Wir wollen den Rad- und Fußverkehr vor abbiegenden Kraftfahrzeugen an allen dafür geeigneten Kreuzungen durch eigene Grünphasen schützen.

Besonderen Stellenwert hat für uns die Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen. Im Umfeld von Kitas und Schulen setzen ihre Bedarfe den Standard für die verkehrlichen Regeln. Wir befürworten Initiativen für temporäre Spielstraßen.

Um den Fußverkehr zu verbessern, setzen wir uns ein für einen verbindlichen Ausbauplan für die Sanierung von Gehwegen, die Herstellung von Barrierefreiheit und den Bau sicherer Querungsmöglichkeiten. Zudem wollen wir ein Programm zur Realisierung getrennter Ampelschaltungen an den für Fußgänger:innen gefährlichsten Stellen und Kreuzungen in der Stadt zügig umsetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Klaus Lederer

 

Was möchten Sie wissen von:
Klaus Lederer
Klaus Lederer
DIE LINKE