Sehr geehrter Herr Macit Karaahmetoğlu, sehen sie unsere Demokratie durch eine verzögerte Überprüfung der offenbar falsch gezählten Ergebnisse der letzten BT-Wahl gefährdet?
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich sehe unsere Demokratie viel mehr gestärkt dadurch, dass wir im Bundestag einen Wahlprüfungsausschuss haben, der sorgfältig prüft, ob Wahlfehler bei Wahlen vorgelegen haben. Es findet dabei im Übrigen keine Verzögerung statt. Gern lege ich Ihnen den aktuellen Verfahrensstand sowie ein paar Erläuterungen dar:
Nach den Vorgaben des Wahlprüfungsgesetzes werden die Entscheidungen, die der Deutsche Bundestag über die bei ihm eingelegten Wahleinsprüche zu treffen hat, durch dessen Wahlprüfungsausschuss in einem besonderen, gerichtsähnlichen Verfahren vorbereitet. Während eines laufenden Verfahrens kann der Wahlprüfungsausschuss daher keine näheren Angaben zu seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit machen.
Allgemein zur Prüfung der Wahleinsprüche gegen die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 sowie zur Prüfung des auf Neuauszählung gerichteten Einspruches des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) kann jedoch Folgendes mitgeteilt werden:
Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt 1.031 Einsprüche eingegangen. Der am 23. April 2025 vom Verfahrensbevollmächtigten des BSW eingelegte Einspruch, der auf Neuauszählung der abgegebenen Stimmen gerichtet ist, wird dabei vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt. Im Rahmen der vom Wahlprüfungsgesetz vorgesehenen Vorprüfung wurden zu dem umfangreichen Vorbringen des BSW Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und aller Landeswahlleitungen eingeholt, die am 4. Juli 2025 beim Wahlprüfungsausschuss eingegangen sind. Dem Verfahrensbevollmächtigten des BSW wurde die Möglichkeit gegeben, hierauf zu erwidern. Dessen wiederum umfangreicher Schriftsatz ist am 26. August 2025 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Am 20. Oktober 2025 hat das BSW einen ergänzenden Schriftsatz vorgelegt.
Derzeit findet die Auswertung und Prüfung des gesamten Vortrags des BSW und der dazu eingeholten Stellungnahmen sowie die Erarbeitung der entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses statt. In dieser wird der Ausschuss – vergleichbar mit einem Urteil – die wesentlichen Tatsachen und Entscheidungsgründe niederlegen.
Angaben darüber, wann der Wahlprüfungsausschuss über den auf Neuauszählung gerichteten Wahleinspruch des BSW abschließend entscheiden wird, sind ohne dabei den Beratungen der Mitglieder des Ausschusses vorzugreifen, nicht möglich. Wie Sie dem oben stehenden Überblick über den Verfahrensstand entnehmen können, wurde nach Einreichung des Einspruchs unmittelbar mit der Aufklärung und Prüfung des insoweit vom BSW vorgetragenen Sachverhalts bzw. der entsprechenden rechtlichen Argumentation begonnen. Der Vorwurf der Verzögerung des Verfahrens durch den Ausschuss entbehrt damit jeder Grundlage.
Mit besten Grüßen
Macit Karaahmetoglu, MdB
