Der bisher vorgelegte Referentenentwurf für eine Elterngeldreform müsse daher genau geprüft werden. Wichtig sei in jedem Fall, dass das Elterngeld die ersten zwölf Lebensmonate eines Kindes bis zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz verlässlich absichere. Dabei solle möglichst viel Wahlfreiheit und Flexibilität für Familien geschaffen werden.
Ich sehe keinen Widerspruch in den jetzt diskutierten Änderungen zum IFG. Im Gegenteil: Wie Sie es auch schon angesprochen haben, ist die Sicherheitslage aktuell eine andere.
Derzeit handelt es sich bei beiden Vorhaben lediglich um Beschlüsse des Koalitionsausschusses. Detaillierte Regelungen, die in ein Gesetz münden, liegen noch nicht vor, so dass diese Beratungen grundsätzlich noch abzuwarten sind.
Dabei muss ich zunächst noch einmal vorausschicken, dass nicht Union und SPD sich die Maßnahmen für die bevorstehende Rentenreform “ausgedacht“ haben. Die Vorschläge für eine Rentenreform entstammen zunächst einer eingesetzten, unabhängigen Alterssicherungskommission, die aus verschiedenen Fachleuten, beispielsweise aus dem Sozialrecht, Stellvertreten des Deutschen Bundestages, aber auch wissenschaftliche Mitarbeiter, Vertreter der Deutschen Rentenversicherung u. a. besteht.
Ich muss aber zunächst vorwegnehmen, dass es sich hier nicht um “meine Entscheidung“ handelt.
Bereits im Koalitionsvertrag wurden einige Punkte vereinbart, um hier eine Angleichung zwischen Mütter und Väter zu erzielen sowie weitere Verbesserungen auf den Weg zu bringen.
