Es geht darum, eine transparente, missbrauchsunanfällige und faire Regel zu haben, die sowohl diejenigen schützt, die krank sind, als auch diejenigen, die den jeweiligen Job in der Zeit eines Ausfalls erledigen
Aber noch einmal: Wir müssen jetzt die anstehenden Reformen angehen, um Deutschland wieder voranzubringen. Deshalb habe ich mich für eine Zustimmung entschieden.
Die Diskussion über eine mögliche Abschaffung des Weisungsrechts dauert schon längere Zeit an. Allerdings wird eine vollständige Abschaffung des Weisungsrechts seitens des Bundesjustizministeriums weiterhin abgelehnt.
Der bisher vorgelegte Referentenentwurf für eine Elterngeldreform müsse daher genau geprüft werden. Wichtig sei in jedem Fall, dass das Elterngeld die ersten zwölf Lebensmonate eines Kindes bis zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz verlässlich absichere. Dabei solle möglichst viel Wahlfreiheit und Flexibilität für Familien geschaffen werden.
Ich sehe keinen Widerspruch in den jetzt diskutierten Änderungen zum IFG. Im Gegenteil: Wie Sie es auch schon angesprochen haben, ist die Sicherheitslage aktuell eine andere.
Derzeit handelt es sich bei beiden Vorhaben lediglich um Beschlüsse des Koalitionsausschusses. Detaillierte Regelungen, die in ein Gesetz münden, liegen noch nicht vor, so dass diese Beratungen grundsätzlich noch abzuwarten sind.
