Müssen dem Hanau-Untersuchungsausschuss Ermittlungsergebnisse der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse vorgelegt werden?

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Marius Weiß
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Frage von Matias Leão R. •

Müssen dem Hanau-Untersuchungsausschuss Ermittlungsergebnisse der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse vorgelegt werden?

Sehr geehrter Herr Weiß!

Ihrem Beitrag im Podcast "Die Justizreporter*innen : SWR - Der rechte Terror von Hanau: Wo bleibt die Justiz?" zufolge untersuchen sie nicht allein strafrechtlich relevante Aspekte des Attentats, wie es der Generalstaatsanwalt verfolgt, sondern durchaus auch politisch relevante Aspekte, welche auch das Vorgehen der Polizei betreffen.
Ist die Frage nach einer verschlossenen Fluchttür nicht auch eigenständig von der zuständigen Berufsgenossenschaft BGHW sozialrechtlich i. S. der Haftungsfrage ausermittelt worden?
Gilt dies nicht auch analog bei einem fehlenden Überlauf des Polizeinotrufs in Hanau durch die zuständige Unfallkasse?
Müssen die BG/UK Unterlagen aus einer gesetzlichen Gefährdungsbeurteilung [§5 ArbSchG] oder wegen fehlender Gefährdungsbeurteilung dem Ausschuss vorgelegt werden?
Müssen die Stammkunden ebenso persönlich parlamentarisch gehört werden?

Ihnen viel Erfolg.

Mit herzlichen Grüßen, Hr. R.

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Sehr geehrter Herr R.,

vielen herzlichen Dank für die Nachricht und Ihre Fragen. Die vermeintlich verschlossene Notausgangstür in der Arena-Bar bildet einen zentralen Komplex, den wir im Rahmen der Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses beleuchten. Der Ausschuss hat zu möglichen Ermittlungsansätzen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (kurz: BGHW) im Rahmen der Prüfung der Verletzung unfallrechtlicher Vorschriften keine Erkenntnisse. Dem Ausschuss liegt indes sehr umfassendes Aktenmaterial einschließlich zahlreicher Protokolle von Zeugeneinvernahmen zu der Frage der Verschlussverhältnisse des Notausgangs vor. Der Ausschuss hat diese Zeugen auch im Blick, um sie im Bedarfsfall vorladen zu können. Die Frage wird zudem sein, ob es auf die tatsächlichen Verschlussverhältnisse der Notausgangstür überhaupt ankommt.

Was die Frage eines Notrufüberlaufs angeht, scheint nach vorläufiger Einschätzung für eine Berufsgenossenschaft kein Anlass zu einer Prüfung in eigener Zuständigkeit gegeben zu sein, so dass insoweit kein Erkenntnisvorsprung zu erwarten steht. Aber auch insoweit ist darauf zu verweisen, dass dem Untersuchungsausschuss bereits sehr umfangsreiches Aktenmaterial einschließlich Schriftverkehr zur Verfügung gestellt worden ist, der teilweise weit in die Vergangenheit zurückreicht. Es ist aber grundsätzlich jeder Person freigestellt, neue und weiterführende Erkenntnisse dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

Bitte haben Sie allerdings Verständnis dafür, dass ich an dieser Stelle nicht weiter ins Detail gehen kann, welche Ermittlungsergebnisse welcher Stelle uns bei der Betrachtung der Thematik der Notausgangstür und des Notrufs vorliegen. Auch der Kreis der zu diesem Bereich zu ladenden Zeugen muss noch durch den Ausschuss festgelegt werden. Vor diesem Hintergrund ist es mir leider nicht möglich weitere Angaben zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu machen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort trotzdem weiterhelfen konnte. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Marius Weiß MdL

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