Unterstützen Sie, dass der Bundesrat die Prüfung eines AfD-Verbots beim Bundesverfassungsgericht anfordert?

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Matthias Mieves
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Frage von Sascha D. •

Unterstützen Sie, dass der Bundesrat die Prüfung eines AfD-Verbots beim Bundesverfassungsgericht anfordert?

Sehr geehrter Herr Mieves,

die Frage, ob der Bundesrat die Prüfung eines AfD-Verbots beim Bundesverfassungsgericht anfordern sollte, ist von öffentlichem Interesse. Könnten Sie Ihre Meinung dazu teilen? Ihre Position ist für viele Menschen wichtig.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

zunächst möchte ich mich herzlich für Ihre Nachricht und Frage bedanken. 

Es ist kein Geheimnis, dass ich der AfD und ihren politischen Positionen sehr kritisch gegenüberstehe. Die Meinungs- und Parteienvielfalt ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie, aber jeder Bürger sollte seine eigene, gut informierte Entscheidung darüber treffen, welche Partei man unterstützt.

Zu Ihrem Anliegen: Zum jetzigen Zeitpunkt sind mir keine Bestrebungen des Bundesrates oder einzelner Mitglieder des Bundesrates bekannt, beim Bundesverfassungsgericht eine Überprüfung der AfD zu beantragen. Sollte sich Ihre Frage auf die aktuelle Petition beziehen, die den Bundesrat auffordert, ein Prüfverfahren zu beantragen, so ist es mir wichtig zu betonen, dass ich Petitionen und gesellschaftliches Engagement, wie in diesem Fall, grundsätzlich unterstütze. Petitionen sind für unsere Demokratie unverzichtbar, denn sie sind ein Sprachrohr der Bevölkerung an die Politik.

Allerdings ist es mir ein großes Anliegen, auf das hohe Gut unseres Rechtsstaates hinzuweisen - die Unabhängigkeit der einzelnen Verfassungsorgane als zentrales Merkmal unserer Demokratie. In der oben genannten Petition wird lediglich der Bundesrat aufgefordert, eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Der Bundesrat wäre daher allein für die Beantragung einer Prüfung zuständig. Mir als Bundestagsabgeordneter steht es meiner Auffassung also nicht zu, sich in die Angelegenheiten eines anderen Verfassungsorgans einzumischen. Letztlich hat nur das Bundesverfassungsgericht selbst die Kompetenz, über ein mögliches Verbot einer Partei zu entscheiden. Diese rechtsstaatlichen Prinzipien und Mechanismen sind essenziell für den Schutz unserer Demokratie, und ich unterstütze sie nachdrücklich.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Anfrage und hoffe, Ihnen mit meiner Antwort Klarheit über meine Position verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Mieves

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