Für mich und für die SPD ist klar: Wir setzen uns für gute Rahmenbedingungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung und für eine Vergütung ein, die die Realität in den Praxen berücksichtigt.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Daran halten wir fest.
Beamtinnen und Beamte können sich zwar freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Wichtig ist: Ärztinnen und Ärzte müssen nicht ohne ihr Einverständnis für Nachrichten erreichbar sein.
Ob es künftig zu einem eigenen Gesetzgebungsverfahren zum Thema Mischkonsum kommen wird, kann ich heute nicht sagen. Sollte die Bundesregierung jedoch einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, wird sich der Deutsche Bundestag wie in jedem anderen Gesetzgebungsverfahren damit befassen.
Zunächst möchte ich betonen, dass das Gesetzgebungsverfahren zum MedCanG noch ganz am Anfang steht und bisher noch nicht einmal den Bundestag erreicht hat.