Frage an Matthias Schmidt von Jan P. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Nach dem, was man aus den USA mitbekommen hat, scheinen bereits einige Frackingprojekte großen Schaden bei den Verbrauchern und der Umwelt angerichtet zu haben. Auf diese Art und Weise zu Gas zu kommen ist nicht mehr zeitgemäß. Viele Jahre hat die Politik Interessen der (Groß)Industrie vor die Interessen der Verbraucher gestellt. Was für katastrophale Konsequenzen das auf die Umwelt und soziale Gerechtigkeit hatte, liest man in immer mehr Medien. Was ist Ihre Position dazu? Werden Sie für oder gegen Fracking stimmen?
Vielen Dank, dass Sie sich Zeit für diese Frage nehmen.
Schöne Grüße aus dem Kiez!
Jan Petersmann
Sehr geehrter Herr Petersmann,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch, in der Sie Sorgen über das bevorstehende Gesetz zum Thema Fracking äußern.
Ich habe großes Verständnis für Ihre Skepsis und kann auch nachvollziehen, dass es zum Thema Fracking viel Diskussionsbedarf gibt.
Lassen Sie mich Ihnen hier erläutern, warum ich mir sicher bin, dass wir mit dem Gesetz das Richtige anstreben.
Derzeit ist Fracking zur Erdgasgewinnung nach geltendem Recht erlaubt, mindestens aber nicht verboten. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking getroffen. Das ist ein wichtiger Hinweis, denn diese pauschale Freigabe soll mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf geändert werden. Das ist ein längst überfälliger Schritt.
Für uns als SPD-Bundestagsabgeordnete ist dabei klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Und hier kommen wir zu dem Schluss, dass unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken derzeit nicht verantwortbar ist. Bei dem unkonventionellen Fracking muss an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden, ob das zukünftig eine Option sein kann. Und auch hier gilt: oberstes Ziel ist, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen.
Im parlamentarischen Verfahren hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Fracking ist eine Risikotechnologie, über dessen Zulässigkeit der Deutsche Bundestag das letzte Wort haben muss. Diese Entscheidung dürfen wir weder einer Expertenkommission noch dem Ermessen von Landesbehörden überlassen. Der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit muss hier gelten.
Wir wollen die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzen. Hieran müssen nach dem Koalitionsvertrag die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. Da es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen, gibt, nehmen wir uns die Zeit, hier eine Einigung herbeizuführen.
Sehr geehrter Herr Petersmann, ich kann Ihnen versichern, dass ich nur einem Gesetz zustimmen werde, das bei der Anwendung der Frackingtechnologie den Schutz der Gesundheit der Menschen, der Natur und des Trinkwassers sichert.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schmidt