Frage von Bernhard G. • 22.02.2024
Antwort von Michael Schrodi SPD • 02.04.2024
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG soll das Investitionsvolumen und die daraus für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen begrenzen.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG soll das Investitionsvolumen und die daraus für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen spekulativen Anlagen begrenzen.
Der Grundfreibetrag sichert die Steuerfreiheit des Existenzminimums.
§ 20 Abs. 6 Satz5 EStG geltendes Recht.
Es sind jetzt alle Bürginnen und Bürger aufgerufen, sich für unsere Demokratie einzusetzen und gegen den Rechtsruck in unserem Land laut zu werden. Auch eine Prüfung eines Verbotsverfahrens halte ich für denkbar. Wer zu spät handelt, kann die Folgen in der KZ-Gedenkstätte Dachau sehen.