Frage an Monika Hohlmeier bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Monika Hohlmeier
CSU
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Frage von Andrea S. •

Frage an Monika Hohlmeier von Andrea S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Hohlmeier,

Österreich lehnt genmanipulierten Landbau ab. Dies hat ein souveräner Staat entschieden. Weshalb kann nun eine Klage vor einem EU-Gericht diese Entscheidung kippen. Wer klagt da mit welchem Gesetz? Wie stehen Sie dazu?

Gruss Andrea Sommer

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Sehr geehrte Frau Sommer,

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat für Deutschland durch das Ziehen der sogenannten Schutzklausel den Anbau von genmanipuliertem Mais MON 810 verbieten lassen. Dasselbe hat vor ihr das Land Österreich getan, ebenso wie Frankreich und Luxemburg. In mehreren Studien wurde nachgewiesen, dass vom Anbau von Mais MON 810 Schaden für die Biodiversität und nicht beabsichtigte Eingriffe in die Natur und die Böden stattfindet. Nach meiner Auffassung muss der Schutz von Natur und Mensch vor dem kommerziellen Interesse eines Großkonzerns stehen, der mit dieser Entwicklung zudem eine marktbeherrschende Stellung einzunehmen sucht. Ich halte die auf Monopolstellung ausgerichtete Kombination von Herstellung des Saatguts und der "dazu passenden" Schädlingsbekämpfungs- und Düngemittel für äußerst problematisch. Ich trete für die Vielfalt der Herstellung von Saatgut ein und auch für Vielfalt der Sorten. Landwirte müssen auch in Zukunft unabhängig bleiben und beim Kauf ihres Saatguts auswählen können. Jeglichen Versuch eines Konzerns eine marktbeherrschende Monopolstellung zur Verdrängung kleiner und mittlerer Unternehmen zu erlangen, gilt es von Anfang an zu verhindern. Bayern hat viele mittelständische Saatguthersteller. Das soll auch so bleiben.

In der Europäischen Union gibt es eine sogenannte Freisetzungsrichtlinie für gentechnisch veränderte Pflanzen. Kurz formuliert, wird darin folgendes geregelt: Wenn von gentechnisch veränderten Pflanzen keine Gefahr ausgeht, dann dürfen sie freigesetzt werden. Dies wurde für Mais MON 810 in mehreren Ländern verneint. Zur Klärung der Unschädlichkeit bzw. Schädlichkeit müssen wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt werden. So weit ich unterrichtet bin, hat die Firma Monsanto wegen des Ziehens der Schutzklausel eine Klage angekündigt. Ob sie bereits eingereicht ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Hohlmeier

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