Frage an Monika Lazar bezüglich Finanzen

Portrait von Monika Lazar
Monika Lazar
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Monika Lazar zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Martin L. •

Frage an Monika Lazar von Martin L. bezüglich Finanzen

40 Prozent der Bundesbürger ab zehn Jahren engagieren sich laut Statistischem Bundesamt (2012) ehrenamtlich. Die Menschen sind bei der Feuerwehr, in Sportvereinen, in Kirchen sowie in kulturellen oder sozialen Einrichtungen aktiv. Sie machen das nicht, um Geld zu verdienen, sondern aus Freude und der Sinnhaftigkeit ihrer Arbeit. Ohne die freiwilligen Helfer würde vieles nicht laufen. Darum hat die Politik Anreize geschaffen. Einer davon ist der Ehrenamtsfreibetrag, auch Ehrenamtspauschale genannt: Seit 2013 dürfen Ehrenamtliche für ihre freiwillige Mitarbeit 720 Euro im Jahr als Aufwandspauschale annehmen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden.

Leider gilt dies bisher nicht für die ca. 4.000 ehrenamtlichen Versichertenberater der deutschen Rentenversicherung. Mit Schreiben vom 19.1.2007 lehnte es „im Namen des Bundesministers der Finanzen Herrn Peer Steinbrück“ (der ihn um die Beantwortung eines entsprechenden Schreibens des Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung Bund gebeten hatte) der damalige Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Herr Dr. Axel Nawrath ab, die Steuerbefreiung für gemeinnützige Tätigkeiten und Körperschaften in § 3 Nr. 26 des EStG dahingehend auszuweiten, dass davon auch ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Rentenversicherung erfasst würden. Als Begründung wurde angeführt, dass die Rentenversicherungsträger „nicht gemeinnützig“ seien und die ehrenamtliche Tätigkeit für diese nicht gemeinnützig i.S. der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung sei. Zudem würde die Anwendung der Ehrenamtspauschale für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Rentenversicherung „zu für die öffentliche Hand nicht zu verkraftenden Steuermindereinnahmen führen.“

Sind Sie bereit, sich im Falle Ihrer Wahl in den 19. deutschen Bundestag umgehend dafür einzusetzen, dass die ehrenamtliche Tätigkeit der Versichertenberater der Rentenversicherung als gemeinnützig anerkannt und ihnen die Ehrenamtspauschale spätestens ab 1.1.2018 zugebilligt wird ?

Portrait von Monika Lazar
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr L.,

danke für Ihre Anfrage. Grundsätzlich setzen sich Bündnis 90/Die Grünen für eine Stärkung des Ehrenamts auf vielen Ebenen ein.
Aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion braucht es Formen der Anerkennung und Würdigung des Engagements, die unmittelbar und nicht erst in der Rente wirken. Zu einer guten Anerkennungskultur gehören für uns z.B. Mitbestimmungsmöglichkeiten, Übernahme von Haftpflicht- und Unfallversicherung, Qualifizierung und Weiterbildungsmöglichkeiten, Nachweise für Lebensläufe und Auszeichnungen. Kosten, die durch das Engagement entstehen, sollen niemanden von einer Tätigkeit abhalten. Daher haben Aufwandsentschädigungen und der Ersatz von persönlichen Auslagen für uns Priorität vor Steuervergünstigen. Wir sprechen uns außerdem für die Einführung einer bundesweiten Engagement-Karte aus. Damit könnten Engagagierte z.B. günstiger ins Theater, Schwimmbad oder Museum. Die (Weiter-)Qualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die persönliche Entwicklung. Deshalb haben wir im Bundestag wiederholt gefordert, die Beratung, Begleitung und Fortbildung der Engagierten zu unterstützen und finanziell abzusichern.

Da ich nicht zu den Fachleuten für das Thema Rente gehöre, kenne ich mich mit der speziellen Lage Ehrenamtlicher bei der Rentenversicherung nicht aus. Ich habe Ihre Anfrage zum Anlass genommen, Ihr Anliegen mit einigen Fachkundigen in meiner Fraktion zu diskutieren.
Wir kennen das von Ihnen erwähnte damalige Schreiben des Ministers leider nicht. Uns ist deshalb nicht klar, ob es sich auf die Ehrenamtspauschale (§3 Nr. 26a EStG) von 720 Euro bezog oder auf die Frage, ob auch die Übungsleiterpauschale von 2400 Euro im Jahr gilt.
Eine konkrete Forderung, die Rentenversicherungsberatung generell in den Gemeinnützigkeitskatalog aufzunehmen, haben wir Grüne bisher nicht erhoben.
In dem grünen Antrag "Rechtssicherheit für bürgerschaftliches Engagement ‒ Gemeinnützigkeit braucht klare Regeln" ( http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/125/1812559.pdf ) fordern wir, den Zweckkatalog nach § 52 Abs. 2 AO grundsätzlich entsprechend der sich im Zeitablauf gewandelten Gegebenheiten zu überarbeiten.
Wir werden in der kommenden Wahlperiode diskutieren, ob wir noch weitere Anliegen mit aufnehmen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar