Frage an Ole Thorben Buschhüter bezüglich Verkehr

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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Winfried K. •

Frage an Ole Thorben Buschhüter von Winfried K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

vor einiger Zeit hat das Polizeikommissariat 17 die Radwegebenutzungspflicht beidseitig entlang der Grindelallee zwischen Renzelstr. und der Hallerstr. aufgehoben. Radfahrer dürfen nun auf der Straße fahren, was ja eigentlich auch viel vernünftiger ist. Zu viele Unfälle zwischen Radfahrern und Fussgängern hatte es immer wieder gegeben. Das Einkaufen dort hat bislang nichts mit gemütlichen schlendern zu tun gehabt.
Nun hörte ich, dass evt. im Rahmen der anstehenden Deckenerneuerung für das Busbeschleunigungsprogramm die Grindelallee zwischen Renzelstr. und der Hallerstr. (eine) Radspur(en) erhalten wird. Für Radfahrer wird die Straße ja schon relativ gefährlich sein. Radspuren erscheinen mir deshalb sinnvoll und wohl auch unbedingt notwendig. Das Bezirksamt hat hierüber keine Informationen, da es sich ja um eine Vorbehaltstraße handelt.

Deshalb meine Frage an Sie als Vorsitzender des Verkehrsausschusses:

Wissen Sie, ob Radspuren zwischen Renzelstraße und Hallerstraße auf der Grindelallee, im Rahmen der anstehenden Fahrbahndeckenerneuerung geplant sind?

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kölsch

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Sehr geehrter Herr Kölsch,

vielen Dank für Ihre Frage. Radfahrstreifen wären hier sicherlich sinnvoll. Im Abschnitt Edmund-Siemers-Allee bis Grindelhof hat sich der Radfahrstreifen meines Erachtens bewährt, soweit er nicht unzulässiger Weise in entgegengesetzter Richtung befahren wird. Auch im von Ihnen angesprochenen anschließenden Abschnitt müsste allerdings eine Fahrspur je Richtung für beidseitige Radfahrstreifen aufgegeben werden.

Nach Auskunft der für Hauptverkehrsstraßen zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist im Abschnitt der Grindelallee zwischen Rentzelstraße/Grindelhof und Hallerstraße derzeit keine grundhafte Überplanung vorgesehen. Vorgesehen sei lediglich, dort die Deckschicht der beiden Bussonderfahrstreifen und die zwei stadteinwärts führenden Fahrbahnstreifen zu erneuern. Im Rahmen von (reinen) Fahrbahndeckensanierungen würden üblicherweise keine planerischen Überarbeitungen, wie sie für die Einrichtung von Radfahrstreifen erforderlich wären, beauftragt, so auch nicht im vorliegenden Fall.

Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter

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