Frage an Oliver Krischer bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Oliver Krischer
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Frage an Oliver Krischer von Torsten M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Herr Krischer,

wie kann ihrer Meinung nach verhindert werden das gentechnisch veränderte Pflanzen in den Verkauf kommen? Es ist ja jetzt schon mehrmals vorgekommen das Pflanzen die in der EU verboten sind über Umwege doch in den Verkauf gelangen (z.B. http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Schleswig-Holstein/Nachrichten-Schleswig-Holstein/Gentechnik-in-Blumen-Umweltministerium-beschlagnahmt-Petunien ). Was wäre hier von der Bundesregierung zu unternehmen, welche Schritten plant Ihre Fraktion oder sollte das EU weit angegangen werden.

Freundliche Grüße
Torsten Milaz

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Milaz,

die Zulassung herkömmlicher gentechnischer Pflanzen ist durch EU-Recht und nationales Recht geregelt. Derzeit gibt es keine für den Anbau in Deutschland zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen. Lebensmittel, die (im Ausland angebaute) gentechnisch veränderte Pflanzen enthalten, sind derzeit in Deutschland so gut wie nicht im Handel zu finden, obwohl sie verkauft werden dürften. Jedoch werden große Mengen gentechnisch veränderte Futtermittel, vor allem Soja, importiert und in der deutschen Tierhaltung eingesetzt. Die Produkte dieser mit Gentechnik gefütterten Tiere sind bisher nicht kennzeichnungspflichtig. Wir setzen uns für die Einführung einer EU-weiten Kennzeichnungspflicht ein, damit die Verbraucher*innen sich auch bei tierischen Produkten bewusst entscheiden können, ob sie Gentechnik-Anbau unterstützen möchten oder nicht.

Zudem kommt gerade eine Welle neuer gentechnisch veränderter Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen auf uns zu, die mit neuen Methoden verändert wurden, bekannt als "Genome Editing" und "CRISPR/Cas". Auf EU-Ebene steht eine Klärung an, ob bzw. welche dieser Methoden als Gentechnik einzustufen sind und welche als normale "Züchtung", die keine Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht auslösen würde. Dabei handelt es sich um eine entscheidende Weichenstellung von großer Tragweite und Bedeutung für den zukünftigen Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Wir setzen uns für die strikte Regulierung und Kennzeichnung nach EU-Gentechnikrecht ein.

Daneben gibt es, wie von Ihnen angeführt, immer wieder Einzelfunde von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen, die unerkannt auf den europäischen Markt gelangen. Es ist Aufgabe der Länder, hier überwachend tätig zu sein. Wenn es zu Funden kommt, wird diesen üblicherweise sehr konsequent nachgegangen. Akuten Handlungsbedarf sehen wir daher eher auf den oben genannten Ebenen.

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Krischer