Frage an Rüdiger Kruse bezüglich Recht

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Rüdiger Kruse
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Frage von Jens L. •

Frage an Rüdiger Kruse von Jens L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kruse

ich finde es ungerecht, dass die Bürger für den Personalausweis 8 Euro und für einen Reisepass 59 Euro Gebühren zahlen müssen.

Der Personalausweis ist ein verpflichtendes Dokument, ich kann - anders als beim Führerschein - nicht wählen, ob ich mir einen anschaffen möchte oder nicht. Wieso muss ich dann dafür bezahlen? Vor 1987 waren Ausweise kostenlos. Und so sollte es sein.

Den Reisepass benötige ich, um mein Grundrecht der Freiheit auszuüben, die mir per Verfassung garantiert ist, und um das Land verlassen zu können. Wieso muss ich dafür zahlen? Zumal: Wieso werden wegen des ganzen biometrischen Firlefanzes die immer teurer werdenden Produktionskosten für den Reisepass einfach auf den einzelnen Bürger abgewälzt?

Mit freundlichen Grüßen
Jens Lubbadeh

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lubbadeh,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.

Der elektronische Reisepass verfügt über deutlich höhere Sicherheitsstandards als sein Vorgängermodell. Terroristen und Kriminellen soll es nicht gelingen, mit einem gefälschten Reisepass oder den echten Papieren einer Person, der sie besonders ähnlich sehen, einzureisen. Das verwendete biometrische Verfahren, welches Sie als „biometrischen Firlefanz“ bezeichnen, wird inzwischen von zahlreichen Ländern für Sicherheitszwecke eingesetzt. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich nach de Anschlägen des 11. September 2001 auf die Einführung dieser Biometrie bei Pässen verständigt. Deutschland kann und darf in solch wichtigen Fragen nicht außen vor stehen, sondern muss seine Partner in diesen Bereichen unterstützen.
Aufgrund des technischen Aufwands für Sicherheit und Datenschutz musste die Gebühr für die Ausstellung eines Passes im November 2005 auf 59 Euro angehoben werden. Laut Bundesministerium des Inneren (BMI) entstehen die Kosten beim Pass im Einzelnen für:
1.das Passbuch
2.den Speicherchip
3.die Erfassung der biometrischen Daten
4.ihre Aufnahme in den Pass.
Der elektronische Reisepass ist für zehn Jahre gültig. Das heißt, dass Sie umgerechnet auf das Jahr 5,90 Euro p.A. bezahlen. Innerhalb des Schengener Raums können Sie sich mit Hilfe Ihres Personalausweises frei bewegen. Dieser kostet, wie von Ihnen korrekt geschrieben, acht Euro und ist ebenfalls zehn Jahre gültig. Somit zahlen Sie umgerechnet 0,80 Euro pro Jahr für diese Leistung. Ich möchte diese Kosten nicht kleinreden. Würde der Staat keine Gebühren für diese Dokumente verlangen, würde dies nur bedeuten, dass alle Steuerzahler die Kosten tragen müssten, also auch Bürger die selbst z.B. Keinen Reisepass brauchen. Das wäre dann sicherlich nicht gerecht. Ich hoffe, dass ich Ihnen verdeutlichen konnte, warum diese Gebühren notwendig sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Rüdiger Kruse