Frage an Rüdiger Kruse bezüglich Umwelt

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Rüdiger Kruse
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Frage von Rainer K. •

Frage an Rüdiger Kruse von Rainer K. bezüglich Umwelt

Guten Tag, Herr Kruse.

Mit welcher Begründung haben Sie den Antrag der Fraktion »Die Linken« zum Thema »Wasser ist Menschenrecht« (Drucksache 17/12482) abgelehnt?

Gruß

Rainer Klute

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klute,

vielen Dank für Ihre Frage zu dem Thema Privatisierung der Trinkwasserversorgung.

Das von Ihnen angesprochene Thema steht derzeit im Fokus der öffentlichen Diskussion, seit die EU-Kommission dieses mit ihrem Vorschlag auf die „politische Tagesordnung“ setzte.
Als Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft war ich schon einmal mit dem Thema Privatisierung der Hamburger Wasserwerke konfrontiert und konnte damals mit engagierten Mitstreitern in der Fraktion erfolgreich dafür werben, dass wir die Privatisierung ausschließen.

Ihren Ursprung hat die aktuelle Debatte in einem Entwurf der EU-Kommission. Darin schlug diese eine Konzessionsrichtlinie für eine europaweite Ausschreibungs-und Privatisierungspflicht vor, die unter anderem für die öffentliche Wasserversorgung gelten sollte. Ich bin der Ansicht, dass wir mit der Wasserversorgung in unserem Land zufrieden sein können. Die Qualität unseres Wassers ist hervorragend, das Preis-/Leistungsverhältnis ist ebenfalls akzeptabel. Der Vorschlag der EU-Kommission würde die Handlungsräume der kommunalen Selbstverwaltung, die sich in Deutschland bewährt hat, stark einschränken. Mit der Umsetzung der Konzessionsrichtlinie würde es zu einem starken Liberalisierungstrend, insbesondere der Wasserversorgung, kommen. Erhaltenswertes bewahren - das ist konservativ. In dieser Frage bin ich sehr konservativ. Den Vorschlag der EU-Kommission lehne ich daher ab.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessions-Richtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer solchen Regelung ausgenommen bleibt.

Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, hat Wirkung gezeigt. Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michael Barnier, hat Ende Februar 2013 eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80% seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt.
Dies ist ein Etappenerfolg, den die Bundesregierung durch den Druck, den sie ausgeübt hat, erreichen konnte. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung. Daran gilt es anzuknüpfen. Nun muss die Bundesregierung auf europäischer Ebene tätig werden. Wir Bundestagsabgeordnete werden darauf ein wachsames Auge haben.

Für mich bleibt es dabei, dass die Wasserversorgung ein natürliches Monopol darstellt und daher nicht privatisiert werden darf.

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern“, habe ich am 28. Februar 2013 im Deutschen Bundestag abgelehnt. In der Grundeinschätzung stimmen die CDU/CSU-Fraktion inhaltlich dem Antrag jedoch zu – wie übrigens alle im Bundestag vertretenen Parteien. Der Vorschlag war aber, mit dem Verhandlungsgeschick der Bundesregierung, obsolet. Es handelte sich um reine Symbolpolitik der Linkspartei. Dazu lasse ich mich nicht einspannen. Deshalb habe ich den von Ihnen angesprochenen Antrag nicht angenommen.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse