Frage an Rüdiger Kruse bezüglich Finanzen

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Rüdiger Kruse
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Frage von Hella H. •

Frage an Rüdiger Kruse von Hella H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kruse,

als Bundestagsabgeordneter sind Sie Mitglied im Haushaltsausschuss und für die CDU-Fraktion Berichterstatter für Kultur und Medien und das Bundeskanzleramt. Wegen dieser Funktionen schreibe ich an Sie:

Im Rahmen des „Denkmalschutz-Sonderprogramms V“ der Staatsministerin Grütters haben Sie sich im November 2014 dafür eingesetzt, dass das Museum für Kunst und Gewerbe in Hamburg für das Projekt „Wiederherstellung der Historischen Turnhalle von 1877“ mit 300.000 € gefördert werden soll. Da die ehemalige Turnhalle bekanntlich seit 1908, also bereits über 100 Jahre, nicht mehr existiert, handelt sich bei diesem MKG-Projekt nicht um eine Restaurierungsmaßnahme und kann deshalb nicht nach dem Programm „national wertvolle Kulturdenkmale“ gefördert werden.
Durch meine Internetrecherche habe ich als Kriterium für das "Denkmalschutz-Sonderprogramm V“ die Aussage von Frau SM Grütters gefunden, dass mit diesem bekanntlich stark nachgefragten Programm nur „dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen“ gefördert werden können und sollen.

Können Sie mir bitte mitteilen:

1. welche dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen beim Museum für Kunst und Gewerbe für Sie den Ausschlag gegeben haben, sich für diese Förderung einzusetzen, um damit die erst 2006 fertiggestellten Baumaßnahmen im Mitteltrakt zurückzubauen? Einen Sanierungsbedarf konnte ich persönlich dort nicht feststellen.

2. welchen Ermessensspielraum es in den Kriterien bei der Vergabe von Mitteln aus dem „Denkmalschutz-Sonderprogrammes V“ gibt, um Umbauten ohne einen dringenden Sanierungsbedarf fördern zu können?

3. Ist Ihnen bekannt, dass das Denkmalschutzamt der Kulturbehörde Hamburg für den Förderantrag eine fehlerhafte Beurteilung des Projektes abgegeben hat? Wenn ja, welche?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Vorwege

Hella Häussler
8. Mai 2015

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Sehr geehrte Frau Häusseler,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu der Förderung, die das Museum für Kunst und Gewerbe (MKG) durch den Bund erhalten hat.

Im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms V hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Jahr 2014 beschlossen, 300.000 Euro für die Wiederherstellung der historischen Turnhalle im MKG bereitzustellen. Hinzu kommen 200.000 Euro, die durch die Stiftung Denkmalpflege Hamburg aufgebracht werden und 500.000 Euro eines privaten Spenders, um das Projekt durchzuführen.

Die Richtlinien des Denkmalschutz-Sonderprogramms V sehen vor, dass Maßnahmen, die der Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen, förderwürdig sind. Unter diese Zweckbestimmung fällt die Wiederherstellung der historischen Turnhalle. Sie beziehen sich in Ihrer Frage wahrscheinlich auf das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ der Staatsministerin für Kultur und Medien. Es handelt sich dabei um zwei unterschiedliche Programme mit unterschiedlichen Kriterien zur Förderung. Im Vorfeld der Förderentscheidung im Jahr 2014 wurde geprüft, ob die geplanten Maßnahmen mit den Vorgaben des Denkmalschutz-Sonderprogramms übereinstimmen. Dies ist vom zuständigen Hamburger Denkmalschutzamt bestätigt worden. Das Denkmalschutzamt Hamburg hat in einer gutachterlichen Äußerung die Förderungswürdigkeit festgehalten. Auch aufgrund dieses Gutachtens habe ich mich dazu entschlossen, das Projekt im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu befürworten. Auf Ihre Anfrage, die Sie im Rahmen des Hamburgischen Transparenzgesetztes gestellt haben, wurde das Gutachten von der Kulturbehörde Hamburg im Internet veröffentlicht. Da es öffentlich zugänglich ist, kann ich daraus zitieren. Dort heißt es: „[...] so ist doch hier eindeutig das Ziel, den ursprünglichen Zustand von 1877 wieder herzustellen, vorbehaltslos zu unterstützen. Auch wenn der Zwischengeschosseinbau nunmehr bereits über 60 Jahre zurückliegt, kann ihm für die Geschichte und baukünstlerische Aussage keine solche Bedeutung beigemessen werden, die seine Erhaltung rechtfertigen würde.“

Beste Grüße
Rüdiger Kruse