Frage an Rüdiger Kruse bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Rüdiger Kruse
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Frage von Marc I. •

Frage an Rüdiger Kruse von Marc I. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ich bin freiberuflich selbstständiger EDV-Berater und schockiert sowie direkt betroffen von der Gesetzesvorlage von Frau Nahles zu den Kriterien der Scheinselbstständigkeit. Ich zahle nicht unerheblich Steuern, habe eine eigene Altersvorsorge strukturiert und dennoch, diese Gesetzesvorlage verunsichert meine Auftraggeber und mich. Ich würde Sie bitten, kurz darzustellen, ob und dann warum, Sie diese Gesetzesvorlage, die vor allem Freiberufler treffen wird, unterstützen. Was werden die Folgen sein? Firmen geben keine Projekte mehr an Freiberufler ab. Freiberufler werden gezwungen, Ihre Firmen ins Ausland zu verlagern, also verliert Deutschland wichtige Steuereinnahmen. Meine offene Und dann noch eine Frage an Sie: Was werden Sie persönlich tun, um dieses Gesetz noch zu stoppen? In der jetzigen Form kommt dieses einem faktischen Berufsverbot für extrem gut ausgebildete, Fachkräfte gleich.

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Sehr geehrter Herr Iraschko,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu dem Entwurf, der sich u.a. mit den Themen der Werkverträge, der Arbeitnehmerüberlassung und der Scheinselbstständigkeit befasst.

Bei dem von Ihnen angeführten Papier der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, der im November 2015 bekannt wurde, handelte es sich um eine Diskussionsgrundlage. Die gemachten Vorschläge entsprachen nicht den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags, weshalb die Union den Entwurf ablehnte. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 16. Februar 2016 nicht beraten. Aufgrund der Kritik hat Ministerin Nahles einen neuen, verbesserten Entwurf vorgelegt. Dieser wird voraussichtlich Anfang März in das Kabinett eingebracht werden.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist zu diesem Thema festgehalten: „Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen verhindert werden. Dafür ist es erforderlich, die Prüftätigkeit der Kontroll- und Prüfinstanzen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu konzentrieren, organisatorisch effektiver zu gestalten, zu erleichtern und im ausreichendem Umfang zu personalisieren, die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats sicherzustellen, zu konkretisieren und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu sanktionieren. Der vermeintliche Werkunternehmer und sein Auftraggeber dürfen auch bei Vorlage einer Verleiherlaubnis nicht bessergestellt sein, als derjenige, der unerlaubt Arbeitnehmerüberlassung betreibt. Der gesetzliche Arbeitsschutz für Werkvertragsarbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer muss sichergestellt werden. Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich niedergelegt. Wir präzisieren im AÜG die Maßgabe, dass die Überlassung von Arbeitnehmern an einen Entleiher vorübergehend erfolgt, indem wir eine Überlassungshöchstüberlassungsdauer von 18 Monaten gesetzlich festlegen. Durch einen Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche oder aufgrund eines solchen Tarifvertrags in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung können unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Stammbelegschaften abweichende Lösungen vereinbart werden. Wir entwickeln die statistische Berichterstattung zur Arbeitnehmerüberlassung bedarfsgerecht fort“ (Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 49f.).

Die Position der Union zu dem ersten Entwurf, der durch die Bundesarbeitsministerin vorgelegt wurde, hat unsere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 24. November 2015 in einer Rede dargelegt: „Flexible Instrumente sind – und nun komme ich wieder zurück zu Leiharbeit und Werkverträgen – natürlich von größter Bedeutung. Es scheint unstrittig zu sein, dass das, was jetzt als erster Gesetzentwurf vorgelegt wurde, der ja in der Bundesregierung noch nicht in der Ressortabstimmung ist, über den Koalitionsvertrag hinaus geht. Sie dürfen mich jetzt einmal als Wächterin des Koalitionsvertrags verstehen[...]: Wenigstens in diesem Fall werde ich darüber wachen, dass wir nicht über den Koalitionsvertrag hinaus gehen. Gerade auch mit Blick auf Werkverträge haben wir schon damals manche Abmachung recht schweren Herzens getroffen. Bei der Leiharbeit halte ich die beschriebenen Regelungen für wichtig und unstrittig; das will ich ausdrücklich sagen. Aber bei den Werkverträgen scheint die Unbestimmtheit so groß zu sein, dass man einfach auch noch vieles regeln kann, was aus unserer Sicht im Koalitionsvertrag nicht angelegt ist.“

Unser Ziel ist es, wirksame Regelungen gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu treffen. Wir wollen, wie wohl die allermeisten Arbeitnehmer auch, sichere und gut bezahlte Jobs. Für die CDU gehören Werkverträge zu einem selbstverständlichen Teil der Wirtschaft. Handwerker, Rechtsanwälte, Ärzte und jede Form von Dienstleistern betreiben seit langer Zeit ihre Tätigkeiten rechtlich als Werk- oder Dienstvertrag. Die Arbeitnehmer, die in einem Werkvertragsunternehmen arbeiten, befinden sich in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis mit allen Schutzmechanismen. Was wir in Unternehmen vereinzelt als Missbrauch beobachten, fußt nach unserer Ansicht in der Regel nicht auf mangelnden gesetzlichen Regelungen, sondern auf Verstößen gegen vorhandene Gesetze. Dies wollen wir ahnden. Ich denke, dass dies anhand bestimmter, von der Rechtsprechung entwickelter Kriterien, gut zu bewerten ist. Die Instrumentarien sind vorhanden.

An die im Koalitionsvertrag getroffenen Absprachen werden wir uns halten. Der erste Entwurf der Bundesarbeitsministerin bot vor allem eines: reichlich Raum zur Diskussion zwischen CDU und SPD. Die Union hat in dem neuen Entwurf zahlreiche Verbesserungen durchgesetzt. Dies liegt auch im Interesse der Arbeitnehmer.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse