Frage an Rüdiger Kruse bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Rüdiger Kruse
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Frage von Karsten B. •

Frage an Rüdiger Kruse von Karsten B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kruse,

weshalb besteht eigentlich so ein krasses Missverhältnis zwischen der Höhe der Renten im Verhältnis der Beamtenpensionen. Während ein normaler Rentner ca. 43% seines durchschnittlichen Nettolohns als Rente erhält bekommen Beamte etwas mehr als 70% Ihres letzten Nettogehaltes. Außerdem benötigen Beamte nur 5 Jahre zu Erreichung der Mindestpension von ca. € 1.575,--, was der Durchschnittsrentner nicht einmal nach 40 Jahren Arbeit hat.

Meine Quellen hierfür sind die Sendung Plus Minus aus der vergangenen Woche sowie Zeit Online.

Ist dieses überhaupt mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung vereinbar?

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Burmester

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Burmester,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu der Altersversorgung von Beamten.

In Deutschland bildet die Versorgung der Beamten ein mehr oder weniger eigenständiges System der sozialen Sicherung. Im Folgenden werde ich auf die Beamten des Bundes eingehen. Daneben existieren für Beamte der Länder z. T. eigenständige Regelungen. Der Bund ist nach Artikel 33 Grundgesetz verpflichtet, für die Alterssicherung seiner Beamten angemessen Sorge zu tragen. In Absatz 4 des Artikels heißt es: „Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen“. Beamte sind gegenüber ihrem Dienstherrn an besondere Pflichten gebunden, die weit über das allgemeine Arbeitsrecht bei Angestellten hinausgehen. Daraus resultiert auch der etwas antiquiert wirkende Begriff „Treueverhältnis“. So sind Beamte verpflichtet:
- vorgesetzten Stellen mitzuteilen, wenn sie einen Konflikt zwischen einer Anordnung, die sie erhalten und geltenden Gesetzen sehen;
- sich – auch außerhalb des Dienstes – privater Äußerung zu enthalten, die dem Ansehen des Amtes schaden oder den Verdacht der Parteinahme für eine gewisse Position aufkommen lassen könnten;
- auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst über alle Dinge, die ihnen im Zuge ihrer Tätigkeit bekannt wurden, Verschwiegenheit zu wahren. Dieses gilt auch bei Aussagen vor Gericht, soweit der Dienstherr sie nicht von dieser Pflicht im entsprechenden Fall ausdrücklich entbunden hat;
- Nebentätigkeiten nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch vorgesetzte Stellen aufzunehmen und nur, wenn Art und Umfang nicht im Widerspruch zum eigentlichen Dienst stehen;
- bei Bedarf ihren Aufenthaltsort in der Nähe ihres Dienstortes zu haben.

Bei den von Ihnen genannten 70% der BRUTTObezüge handelt es sich um den so genannten Höchstvergütungssatz. Dieser bezeichnet das Maximum, das ein Beamter nach 40 Jahren, die er in Vollzeit gearbeitet hat, erreichen kann. Mit dem Versorgungsanpassungsgesetz aus dem Jahr 2001 wurde dieser von ca. 75% (2001) auf inzwischen etwas mehr als 70% herabgesetzt. Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz der Bundesbeamten betrug zum 01. Januar 2011 übrigens 68,7%.

Ja, Beamte nehmen, in Bezug auf die Altersversorgung, eine privilegierte Position innerhalb der Sicherungssysteme ein. Die Gegenseite, die zahlreichen Pflichten, die Beamte erfüllen müssen – und das besondere Verhältnis – in dem sie zu unserem Staat stehen, darf bei der Bewertung nicht außeracht gelassen werden. Die hoheitlichen Akte, die der deutsche Staat durchführt, funktionieren insgesamt sehr gut. In Deutschland ist die Polizei in wenigen Minuten vor Ort, wenn Sie den Notruf wählen. Ihren Führerschein erhalten Sie erst, wenn sie eine Prüfung gemacht und bestanden haben und nicht, wenn Sie eine Bestechungs-Summe an die zuständige Behörde gezahlt haben. Ein Richter an einem deutschen Gericht spricht Recht nach den vorhandenen Gesetzen und urteilt nicht zugunsten der Person, die den Richter am stärksten beeinflusst – um nur einige Beispiele zu nennen. In vielen Ländern sind diese Rechtssicherheit und die Funktionalität des Staates nicht gegeben.

Abgesehen von einer langen Tradition des Beamtentums in Deutschland ist meiner Meinung nach auch die gute Versorgung dieser Berufsgruppe Grund für die sehr gut laufenden Verwaltungsvorgänge und Hoheitsakte jeglicher Art. Ich möchte, dass unser Staat auch weiterhin so reibungslos „funktioniert“. Die Beamten nehmen bei der Wahrung hoheitlicher Aufgaben eine herausgehobene Verantwortung wahr. Dafür haben sie einen Anspruch auf die Fürsorgepflicht des Staates, der sich u.a. in der finanziellen Versorgung niederschlägt. Diese darf dabei nicht abgekoppelt sein von den Entwicklungen in der Altersversorgung der übrigen Menschen in diesem Land. Dies betrifft zum Beispiel das Renteneintritts-, bzw. Pensionseintrittsalter.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse