Frage an Rüdiger Kruse bezüglich Soziale Sicherung

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Rüdiger Kruse
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Frage von Martin G. •

Frage an Rüdiger Kruse von Martin G. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Kruse

ich würde gern Ihre Haltung zum Thema Sozialversicherungspflicht erfahren.

Mich beschäftigt, dass ich als Arbeitnehmer ( 43J. ) seit über 25 Jahren im solidarischen Versicherungssystem teilnehme, seit über 10 Jahren stets Höchstsätze zahle, jedoch keine Leistungen erhalte, wie die Vorgänger Generationen. Ich könnte natürlich aus der gesetzlichen Krankenversicherung aussteigen, halte diesen Weg jedoch nicht für gesellschaftsfördernd.
Herr Kruse, wie ist Ihre Haltung zu den vielen Berufgruppen, z.B. der freien Berufe, die am solidarischen System nichts beitragen und wie steht es mit Ihnen selbst: Wie viele Jahre haben Sie in diese Systeme eingezahlt und sind Sie Mitglied des solidarischen Gesundheitssystems?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen und Ihnen einen erolgreichen Wahlkampf

Beste Grüße

M. G.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Georgi,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch zu den sozialen Sicherungssystemen und Ihre Wünsche für einen erfolgreichen Wahlkampf.

Die Sozialversicherungspflicht in Deutschland halte ich für eine der Errungenschaften unseres Landes. 1883 wurde die Krankenversicherung eingeführt. Heute ist die Kranken-, neben der Unfall-, Renten-, Pflege- und der Arbeitslosenversicherung, eine der Stützen unseres Sozialstaates. Dieses Sicherungsnetz hilft Bürgern, die in Not geraten sind. Existentielle Armut, wie es sie vor der Einführung der ersten sozialstaatlichen Maßnahmen vorkam, ist bei uns ausgeschlossen.

Die Sozialversicherungen funktionieren nach dem klassischen Versicherungsprinzip.
Die Leistungen werden beitragsfinanziert. Bei Bedürftigkeit erhält der Versicherte Unterstützung, die ihm in der akuten Lebenslage helfen soll. Insofern stellt sich mir die Frage, aus welcher Sozialversicherung sie gerne Leistungen erhalten würden. Ich ziehe es vor, möglichst wenig Leistungen aus den genannten Versicherungen in Anspruch nehmen zu müssen. Den mit Inanspruchnahme geht i.d.R. eine Notlage für den Bezieher einher.

Die von Ihnen angesprochene Berufsgruppe der freien Berufe ist, wie die meisten gewerblichen Selbstständigen, nicht sozialversicherungspflichtig. Allerdings leisten auch sie einen mittelbaren Beitrag zum Solidarsystem. Laut dem Bundesverband der Freien Berufe tragen die rund 1,2 Millionen Selbstständigen dieser Berufsgruppe zur Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherung bei. Denn sie beschäftigen als Arbeitgeber rund 3,3 Millionen Beschäftigte (inkl. Auszubildende) und zahlen für diese Sozialabgeben, auch wenn sie für sich selbst meist keine Beiträge entrichten und keine Ansprüche erwerben.

Ich selbst bin Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung und mit den Leistungen sehr zufrieden. Durch meine Tätigkeit als Geschäftsführer eines Naturschutzverbandes, zahle ich zudem seit 27 Jahren Beiträge zur Unfall-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Beste Grüße
Rüdiger Kruse