Seit Jahren setze ich mich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht ein.
Eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung sehe ich persönlich strittig, Als vor 20 Jahren beschlossen wurde, das Renteneintrittsalter auf 67 zu erhöhen, ist man von einer schneller steigenden Lebenserwartung ausgegangen.
Bei aller Notwendigkeit einer Reform angesichts der extrem steigenden Kosten und der Gefahr weiter steigender Beiträge steht für mich außer Frage, dass diese Reform nicht zu weiteren Belastungen für Familien werden darf.
Wenn eine Therapie nachweislich einen erheblichen medizinischen Nutzen für bestimmte Patientengruppen hat, darf der Zugang zu ihr nicht dauerhaft allein davon abhängen, ob jemand mehrere hundert Euro im Monat aus eigener Tasche bezahlen kann.
Wir als SPD-Fraktion werden uns die Reformvorschläge genau ansehen, sobald sie das parlamentarische Verfahren erreicht haben. Zusätzliche Belastungen der Betroffenen wollen wir bei allem Verständnis für notwendige Reformen vermeiden.
Für uns ist klar: Der Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung muss gesichert und weiter verbessert werden.