Sehr geehrter Herr Hartmann, Warum genau haben Sie Bedenken, dass die Legalisierung des EIGENanbaus unter den strengen Regelungen des CanG den Schwarzmarkt nicht schwächt?

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Sebastian Hartmann
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Frage von Stefan S. •

Sehr geehrter Herr Hartmann, Warum genau haben Sie Bedenken, dass die Legalisierung des EIGENanbaus unter den strengen Regelungen des CanG den Schwarzmarkt nicht schwächt?

Jedes legal selbstangebaute Gramm ist ein Gramm, mit dem die organisierte Kriminalität kein Geld verdient.
Anbau, der dazu ausgelegt ist Cannabis in größerem Stil herzustellen, ist weiter verboten. Ausnahme sind die Cannabisclubs, die einen weiteren legalen, streng regulierten Beschaffungsweg darstellen.
Mit Ihrer Blockadehaltung ändern Sie nichts am aktuell bestehenden Schwarzmarkt. Mit dem vorliegenden Gesetz werden gleich zwei Wege dargestellt, die ihn schwächen. Welches Interesse haben Sie also die bestehende Situation aufrecht zu erhalten?

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Sehr geehrter Herr S.,

der Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Cannabis kann aus innenpolitischer Sicht nicht ausnahmslos positiv gewertet werden. Es ist aktuell noch offen, wie die sicherheitspolitische Seite des Gesetzesvorhaben gestaltet werden kann.

Dazu zählt auch der von Ihnen genannte private Anbau von Cannabispflanzen. Die tatsächliche Erntemenge und die Aufbewahrung sind für die Sicherheitsbehörden nur schwierig zu kontrollieren. Darüber hinaus ist nicht geregelt, was mit überschüssigen Mengen an Cannabis geschieht, wenn die vorgegebene Menge von 50 Gramm pro Erwachsenem überschritten wird. Außerdem sind bei dem Eigenanbau keine Grenzen für den THC-Wert, anders als bei den "Social Clubs", vorgesehen.

In Kombination könnten diese Definitionslücken zu einer unerwünschten und unkontrollierten Weitergabe an Dritte führen.

Auch das Bundeskriminalamt sieht aktuell keine signifikante Eingrenzung der Organisierten Kriminalität, was eines der Kernziele des Gesetzesentwurfs darstellen soll.

So könnte das straffreie Mitführen von bis zu 25 Gramm Cannabis den illegalen Vertrieb im schlimmsten Falle begünstigen, da man nur noch für den kurzen Zeitraum des eigentlichen Verkaufs strafrechtlich belangt werden kann.

Daher sehe ich aus den genannten Gründen eine effektive Zurückdrängung des Schwarzmarktes durch den Gesetzesentwurf nicht sicher gewährleistet. Zusätzlich ergeben sich weitere innenpolitische Bedenken, wie eine Mehrbelastung der Sicherheitsbehörden durch umfangreiche Abstimmungsverfahren mit den Bundesländern und erhöhte Personal- und Sachkosten, wie bereits durch die Bundesinnenministerkonferenz bestätigt, aber auch die Kontrolle der Konsumverbotszonen, die sich nicht ohne hohen Aufwand durchsetzen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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