Wie wird sich die neue Regelung bzw. die geplante neue Regelung auf den einfachen Dienst bei den Mannschaften in der Bundeswehr (Dotierung A3 bis A6Z) auswirken?

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Siemtje Möller
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Frage von Herbert M. •

Wie wird sich die neue Regelung bzw. die geplante neue Regelung auf den einfachen Dienst bei den Mannschaften in der Bundeswehr (Dotierung A3 bis A6Z) auswirken?

Sehr geehrte Frau Möller,

wie wird sich die neue Regelung bzw. die geplante neue Regelung (Thema amtsangemessene Besoldung) auf den einfachen Dienst bei den Mannschaften in der Bundeswehr (Dotierung A3 bis A6Z) auswirken? Mit welcher Dotierung kann ich als Hauptgefreiter (A4Z, Erfahrungsstufe 3) bald rechnen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Mannschaften#Laufbahngruppe_der_Mannschaften

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Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne reagieren möchte.

Vermutlich beziehen Sie sich mit Ihrer Frage auf die anstehende Änderung des Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetzes, die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ansteht. Das dafür zuständige Bundesinnenministerium hat diesbezüglich zu Beginn des Jahres einen Referentenentwurf vorgelegt, der sich derzeit in der Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts befindet und anschließend den Bundestag passieren muss. Dabei gilt auch hier das „Strucksche Gesetz“, dass kein Gesetzesentwurf den Bundestag so verlässt, wie er hineingekommen ist. Das bedeutet, dass es wohl noch zu größeren oder kleineren Änderungen am Referentenentwurf kommen wird.

Außerdem wird die Höhe des alimentativen Ergänzungszuschlags auch von Ihrem Wohnort (gekoppelt an die Mietenstufen nach dem Wohngeldgesetz) sowie von der Höhe des Familienzuschlags (also der Anzahl Ihrer Kinder) abhängen. Dementsprechend lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt leider noch keine seriöse Aussage dazu treffen, mit welcher Dotierung Sie konkret rechnen können.

Darüber hinaus laufen derzeit Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften der Tarifbeschäftigten bei Bund und Kommunen sowie den kommunalen Arbeitgeberverbänden. Die Ergebnisse der Verhandlungen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen, aber auf Grundlage dieses Tarifvertrags wird in aller Regel auch die Besoldung der Soldat:innen angepasst. Das bedeutet, dass auch dies noch Einfluss auf Ihre Besoldung haben könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Siemtje Möller

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