Pauschale Beihilfe auf Bundesebene – Welche Konsequenzen zieht die Union aus der Empfehlung des Sachverständigenrats?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat empfohlen, die Pauschale Beihilfe auch auf Bundesebene einzuführen. Welche Konsequenzen zieht die Union aus dieser Experten-Empfehlung?
Elf Bundesländer haben die Pauschale Beihilfe bereits eingeführt, viele auch unter CDU-Führung. Weitere Länder bereiten entsprechende Regelungen vor.
Wie positioniert sich die Union vor diesem Hintergrund zu einer Einführung der Pauschalen Beihilfe für Bundesbeamte? Falls eine allgemeine Einführung derzeit nicht in Betracht kommt: Welche Lösungen sieht die Union für Bundesbeamte, die in der GKV sind und ihre Beiträge dauerhaft allein tragen müssen, beispielsweise aufgrund besonderer persönlicher Umstände (z. B. Schwerbehinderung)?
Sieht die Union in einer Pauschalen Beihilfe auch einen Beitrag zur Stärkung der Attraktivität des Bundesdienstes im Wettbewerb um Fachkräfte? Erhalten MdB eigentlich einen GKV-Zuschuss?
Vielen Dank.
Zunächst möchte ich einen Punkt Ihrer Frage präzisieren. Der Sachverständigenrat empfiehlt in seinem Frühjahrsgutachten 2026 nicht ausdrücklich die Einführung der pauschalen Beihilfe auf Bundesebene. Seine Empfehlung lautet, die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung zu prüfen. Die pauschale Beihilfe wird in diesem Zusammenhang als eine mögliche Reformvariante behandelt. Das ist ein Unterschied.
Die Berechnungen des Sachverständigenrates sollte man trotzdem ernst nehmen. Nach seinen Simulationen könnte die Einbeziehung neu verbeamteter Personen die Finanzierung der GKV zunächst verbessern. Zugleich entstehen während einer langen Übergangsphase zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte. Eine solche Änderung ist deshalb keine einfache Sparmaßnahme, sondern eine grundlegende Systementscheidung.
Die derzeitige Linie auf Bundesebene ist eindeutig. Eine allgemeine Einführung der pauschalen Beihilfe für Bundesbeamte ist nicht vorgesehen. Die Bundesregierung hat dies ausdrücklich erklärt. Sie hält grundsätzlich am bestehenden System aus individueller Beihilfe und ergänzender Eigenvorsorge fest. Diese Linie unterstütze ich.
Dass inzwischen zahlreiche Bundesländer andere Wege gehen, ändert daran zunächst nichts. Das Beamtenrecht von Bund und Ländern muss hier auch nicht zwangsläufig identisch ausgestaltet sein. Die Erfahrungen der Länder sollte man allerdings auswerten. Wenn sich dort bestimmte Modelle dauerhaft bewähren oder erhebliche Fehlentwicklungen zeigen, gehört beides in eine sachliche Bewertung.
Bei einem Punkt teile ich Ihre Kritik ausdrücklich. Bundesbeamte, die dauerhaft freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, können gegenüber privat versicherten Kolleginnen und Kollegen erheblich belastet sein, weil der Bund ihnen bislang keinen klassischen Arbeitgeberanteil zur GKV zahlt. Dieses Problem verschwindet nicht dadurch, dass man auf das bestehende Beihilfesystem verweist.
Ich halte deshalb einen beihilfekompatiblen GKV-Teilkostentarif für ernsthaft prüfenswert. Genau dazu habe ich mich bereits in einer Antwort vom 7. August geäußert. Ein solches Modell könnte die individuelle Beihilfe erhalten und gleichzeitig eine gesetzliche Krankenversicherung ermöglichen, die nur den verbleibenden Kostenanteil absichert. Dafür wären Änderungen im Sozialrecht und im Beihilferecht notwendig. Vor einer Entscheidung müsste außerdem belastbar berechnet werden, welche Folgen dies für GKV, Bundeshaushalt und die betroffenen Beamten tatsächlich hätte.
Gerade bei Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen oder gesundheitlichen Situation faktisch keine gleichwertige Wahlmöglichkeit haben, halte ich eine solche Prüfung für sinnvoller als die pauschale Umstellung des gesamten Bundesbeamtenbereichs. Ein strukturelles Problem sollte möglichst dort gelöst werden, wo es entsteht. Eine flächendeckende Systemänderung mit erheblichen Folgewirkungen halte ich dafür nicht automatisch für die bessere Antwort.
Auch beim Wettbewerb um Fachkräfte sehe ich den Punkt. Wahlfreiheit und kalkulierbare Krankenversicherungskosten können den Bundesdienst für bestimmte Bewerber attraktiver machen. Gleichzeitig bezeichnet die Bundesregierung auch das bestehende Beihilfesystem als einen Faktor für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Ich würde deshalb nicht behaupten, dass allein die pauschale Beihilfe den Bundesdienst attraktiver macht. Für gesetzlich Versicherte kann sie aber zweifellos einen konkreten finanziellen Vorteil darstellen.
Ihre letzte Frage kann ich mit Ja beantworten. Mitglieder des Deutschen Bundestages können nach § 27 des Abgeordnetengesetzes zwischen einer beihilfeähnlichen Kostenerstattung und einem Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen wählen. Bei gesetzlich versicherten Abgeordneten beträgt dieser Zuschuss grundsätzlich die Hälfte des aus eigenen Mitteln geleisteten Krankenversicherungsbeitrags innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Auch für die Pflegeversicherung gibt es einen entsprechenden Zuschuss.
Ich verstehe deshalb den Einwand, dass ein gesetzlich versicherter Bundestagsabgeordneter einen solchen Zuschuss erhalten kann, ein gesetzlich versicherter Bundesbeamter dagegen grundsätzlich nicht. Abgeordnete und Beamte unterliegen zwar unterschiedlichen Statusrechten, damit ist die Frage nach der sachlichen Rechtfertigung dieser unterschiedlichen Behandlung aber nicht erledigt.
Deshalb halte ich an zwei Punkten fest. Eine allgemeine pauschale Beihilfe auf Bundesebene unterstütze ich derzeit nicht. Die bestehende finanzielle Schieflage für dauerhaft gesetzlich versicherte Bundesbeamte sollten wir aber nicht konservieren, nur weil sie seit Jahren besteht. Ein GKV-Teilkostentarif ist für mich dafür der interessantere Ansatz.
