Der CDU-Abgeordnete M. Wanderwitz will vom BT ein AfD-Verbotsverfahren beantragen lassen. Dafür sucht er Unterstützer. Unterstützen Sie Marco Wanderwitz in dieser Initiative?

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Sören Pellmann
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Frage von Ronja R. •

Der CDU-Abgeordnete M. Wanderwitz will vom BT ein AfD-Verbotsverfahren beantragen lassen. Dafür sucht er Unterstützer. Unterstützen Sie Marco Wanderwitz in dieser Initiative?

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Sehr geehrter Frau R.,

Ihre Sorge über die Gefahr, die die AfD für unsere Demokratie und Grundwerte darstellt, teile ich vollumfänglich. Die AfD entwickelt sich zunehmend in eine rechtsextreme Richtung, vorangetrieben durch Radikalisierung und Förderung gesellschaftlicher Spaltungen. Die Verbreitung von Hass, Hetze, Lügen sowie das Schüren von Ängsten und Vorurteilen sind inakzeptable Elemente ihres Handelns. Die Infragestellung des Rechtsstaats, der Menschenrechte, der Pressefreiheit und die Leugnung des menschengemachten Klimawandels positionieren die AfD außerhalb meiner Vorstellung von einer demokratischen Partei.

Den Wunsch, die AfD durch ein Verbotsverfahren zu stoppen, kann ich nachvollziehen. Allerdings halte ich ein solches Vorgehen für äußerst riskant. Ein Verbotsverfahren greift stark in die Parteienfreiheit ein, die einen Grundpfeiler unserer Demokratie darstellt. Daher bedarf es einer sorgfältigen Prüfung und Überlegung. Es ist essenziell, klar nachzuweisen, dass die AfD nicht nur vereinzelte verfassungsfeindliche Positionen vertritt, sondern als Gesamtpartei aktiv und aggressiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert. Dies ist eine hohe Hürde, die das Bundesverfassungsgericht zu Recht anlegt.

Es ist wichtig, nicht zu vergessen, dass das letzte Verbotsverfahren gegen die NPD im Jahr 2017 gescheitert ist. Obwohl die Verfassungsfeindlichkeit der NPD festgestellt wurde, argumentierte das Gericht, dass die Partei aufgrund ihrer Bedeutungslosigkeit und Erfolglosigkeit keine konkrete Gefahr für die Demokratie darstelle. Dies war eine Enttäuschung für viele, die ein klares Signal gegen Rechtsextremismus erwartet hatten.

Ein ähnliches Scheitern könnte auch bei einem Verbotsverfahren gegen die AfD eintreten. Trotz ihrer Stärke und ihres Einflussreichtums ist die Partei äußerst heterogen und zersplittert. Verschiedene Strömungen und Flügel innerhalb der Partei widersprechen sich teilweise und bekämpfen einander. Einige Mitglieder und Funktionäre distanzieren sich von radikalen Positionen. Es ist daher schwierig, die AfD als eine einheitliche und geschlossene Partei zu betrachten, die ein gemeinsames verfassungsfeindliches Ziel verfolgt.

Ein vorschnelles Zustimmen zu einem Verbotsverfahren ohne gründliche und fundierte Prüfung halte ich für unangebracht. Es ist meiner Meinung nach wichtiger, die AfD politisch zu bekämpfen und zu entlarven. Aufklärung über die wahren Absichten und falschen Versprechen der AfD sowie das ernsthafte Eingehen auf die Sorgen der Menschen sind entscheidend. Die Stärkung der Demokratie und Förderung der Zivilgesellschaft sind ebenso von hoher Bedeutung. Ein Einsatz für eine offene, vielfältige und solidarische Gesellschaft, frei von Rassismus, Antisemitismus, Homophobie, Sexismus und Diskriminierung, sollte unser Ziel sein. Diese Arbeit kann uns kein Gerichtsbeschluss abnehmen, im Zweifel wird zwar eine Partei verboten, die dahinterstehende Weltanschauung bleibt jedoch in den Köpfen.

Ich hoffe, meine Ausführungen tragen zu einem besseren Verständnis bei. Bei weiteren Fragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Pellmann

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