Frage an Stephan Harbarth bezüglich Wirtschaft

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Stephan Harbarth
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Frage an Stephan Harbarth von Rainer P. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth,

ich freue mich, dass Sie die Selbstständigen im Bundestag verstärkt repräsentieren wollen. Meine Frage: Was werden Sie tun, um die Benachteiligung der Selbstständigen bei den Hotelkosten (ca. 11% Erhöhung der Übernachtungskosten durch den reduzierten MwSt. Satz) zu mildern. Großkonzerne können mit ihrer geballten Nachfragemacht sicherlich Sonderkonditionen mit den Hotels aushandeln, ich als kleiner Selbstständiger nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Packulat

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Packulat,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 29. Januar 2010. Die von Ihnen geschilderte Problematik, dass es durch die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei reinen Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe zur Benachteiligung kleinerer Unternehmer, die tätigkeitsbedingt Hotelaufenthalte wahrnehmen müssen, kommen kann, kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich stimme zu, dass es für kleine Unternehmer schwieriger ist, Sonderkonditionen mit den Hotels auszuhandeln als für Großkonzerne.

Jedoch wurde die Entscheidung über die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei reinen Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe von 19 % auf 7 % in den parlamentarischen Beratungen intensiv geprüft und dabei alle Hinweise und Argumente einbezogen. Nach Abwägung aller Umstände hat sich die Koalition – vor allem von der FDP initiiert - für diese zusätzliche Maßnahme als einen Bestandteil des Wachtumsbeschleunigungspaketes entschieden, weil sie darin die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Hotel- und Gastronomiegewerbes sieht.

Die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes sorgt zum einen für die längst überfällige Steuergerechtigkeit in Europa. Der ganz überwiegende Teil der europäischen Mitbewerber des deutschen Hotel- und Gastronomiegewerbes erhebt bereits ermäßigte Mehrwertsteuersätze. So galten, bevor in Deutschland die Mehrwertsteuer gesenkt wurde, schon in 21 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union reduzierte Sätze für die Hotellerie. Durch die ungleichen Mehrwertsteuern in Deutschland und den angrenzenden Ländern kam es bis 31. Dezember 2009 auf 3.700 km zu einer Ungleichbehandlung entlang der deutschen Grenze.
Zum anderen ist gerade in Krisenzeiten der Vorteil, welcher bei den Unternehmen durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes verbleibt und deren Eigenkapitalbasis stärkt, nicht zu unterschätzen. Dass die Unternehmer im Hotel- und Gastronomiegewerbe die Senkung der Mehrwertsteuer tatsächlich zu Investitionen, Preisreduzierungen, besserer Mitarbeiterentlohnung, Qualifizierungsmaßnahmen und Schaffung von mehr Arbeitsplätzen nutzen, belegt die aktuelle Erhebung der DEHOGA. Die zugehörige Pressemitteilung mit weiteren Informationen finden Sie im Internet unter
http://www.dehoga-bundesverband.de/uploads/presse/pressemitteilungen/2010/pm_10_05_hotels_investieren_steuerersparnis.pdf
Um in den Fällen, in denen der Preisvorteil nicht an den Kunden weitergegeben wird, den wirtschaftlichen Nachteil zumindest teilweise zu kompensieren, sollten Geschäftsreisende generell einen Preisvergleich anstellen und stets mit dem Hotel über den Übernachtungspreis verhandeln.

Bitte bedenken Sie auch, dass die Absenkung der Mehrwertsteuer im Hotel- und Gastronomiegewerbe stets im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzes betrachtet werden muss. Mit diesem Sofortprogramm zur Stärkung von Bürgern und Unternehmen ergreift die christlich-liberale Koalition eine effektive Maßnahme, um die in der Geschichte der Bundesrepublik bislang einmalige internationale Finanz- und Wirtschaftskrise rasch zu überwinden und gestärkt aus ihr hervorzugehen. Insbesondere Familien und Unternehmen werden durch das Gesetz um insgesamt rd. 8,5 Mrd. Euro entlastet. Darüber hinaus werden alle Bürger seit dem 1. Januar 2010 mit den bereits beschlossenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Anhebung Grundfreibetrag von 7.834 Euro auf 8.004 Euro, Rechtsverschiebung des Tarifs um 330 Euro) und des Bürgerentlastungsgesetzes (verbesserte Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) um weitere 14 Mrd. Euro entlastet.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth